Au weia, hätte nicht gedacht das Mann in die doch eigentlich klaren Aussagen noch so viel rein interpretieren kann.
Imho stellt der TÜV zusammengefaßt folgendes fest:
Jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen, Reparaturen wie Schweißen und Rückformungen sind unzulässig!
(Das schließt auch verbreitern von Felgen aus! ABER, was keiner weiß….)
Eine optischen Aufbereitung (die fachgerechte technische Wiederherstellung des Rades hinsichtlich optischer Defekte) durch Polieren, örtliches anschleifen, Verrunden von Kerben, eventuelles Füllen, Grundieren und Lackieren ist zulässig.
Es gibt aber Einschränkungen, die für uns relevanten wären:
Eine fachgerechte Aufbereitung bis zur maximalen Beschädigungstiefe im Grundmetall von 1 mm ist nur im Bereich von 50 mm in radialer Richtung ausgehend vom Außenhorn zulässig.
Im Bereich über 50 mm vom Außenhorn bis zum Zentrum, außerhalb der aufzubereitenden Bereiche ist nur eine Aufbereitung der Lackschichten zulässig.
Die Anlagefläche des Rades, Radbefestigungsbohrungen, Mittenloch, Ventilsitz, sowie die Innenfläche der Speichen und das Felgenbett dürfen nicht aufbereitet bzw. lackiert werden.
(Quelle: CARTEC WheelDoctor (TÜV-Zertifiziertes Felgenaufbereiteitungsverfahren))
Die Bearbeitung von Rädern mit Sandstrahlgeräten und deren Sandstrahlmedien sofern hierdurch eine Strukturveränderung des Materials im Oberflächenbereich erzielt wird ist nicht zulässig.
(Das würde imho auch Hochglanzverdichten betreffen, aber da mault der TÜV anscheinend nicht….)
Anzumerken wäre noch, das „fachgerecht“ nicht bedeutet das die
Ausführung durch einen Fachbetrieb erfolgen muss, sondern daß das
Ergebnis fachgerecht ist!
Außerdem, bei jedem Bremsbelag und jeder Deckenleuchte liegt ein Zettel bei, das die Montage nur durch Fachpersonal erfolgen darf…
Woran sich selbstverständlich jedermann sklavisch hält und deshalb nicht mal der TÜV (bisher…) für nen Bremsbelag eine Einbaubescheinigung braucht!
Fazit: Her mit Schleifpapier und Polierscheibe, Einschränkungen beachten und glücklich sein.
Und sich nicht vom durchaus vorhandenen Halbwissen einzelner TÜV-Heinis abschrecken lassen, sofern die des Lesens mächtig sind gibts auch nen Stempel.
Grüße, Frank
PS: Erinnert sei in dem Zusammenhang noch mit folgendem Zitat an den alten Lenin :
„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!“