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 Betreff des Beitrags: Felgen polieren und der TÜV
BeitragVerfasst: Mi 3. Jan 2018, 09:39 
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Moin!

Puh, wie die Zeit vergeht, seit meinem Vorstellungs/Kaufberatungsfred nix mehr geschrieben…
Gut, Motorradtechnisch ist auch nimmer viel passiert, die Dicke stand in der Werkstatt und hat gewartet.
Aber jetzt tut sich doch mal was, Ventile eingestellt (4 waren etwas aus der Toleranz), Topham bestellt, Vergaser müssen ins Ultraschallbad usw.

Und, Felgen zum Polieren gebracht, womit wir beim Thema wären.
Da es hier schon einige Diskussionen diesbezüglich gab wollte ich mal ne Stellungnahme des TÜV ins Gespräch bringen, die hoffentlich etwas Klarheit bringt.

Und ggf. den überkritischen Blaukittel dazu, sich an die eigenen Vorgaben zu halten. [-X

Gesundes neues Jahr und Grüße,
Frank
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felgen aufbereiten polieren.pdf [145.94 KiB]
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 Betreff des Beitrags: Re: Felgen polieren und der TÜV
BeitragVerfasst: Do 4. Jan 2018, 16:21 
Menno, dieses Amtsdeutsch macht einem ja Kopfschmerzen!

Also darf man Felgen (noch) polieren - oder wie jetzt?

Früher war es so, das wenn der Prüfer die ursprünglichen Bearbeitungsspuren noch sehen konnte, das Polieren für ihn noch ok war.
Man konnte erkennen, das eben nur die Farbschicht entfernt wurde, aber kein Material im großen Stil abgetragen wurde


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 Betreff des Beitrags: Re: Felgen polieren und der TÜV
BeitragVerfasst: Do 4. Jan 2018, 17:57 
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also mein letzter stand so vor 3 jahren ist der gewesen ,das ich mit meiner fzr bei der dekra gewesen bin um zu tüven mir ein mitarbeiter sagte das er vor kurzem bei einem art seminar gewesen ist wo sich alle prüforganisationen sowie fahrzeughersteller sich drauf verständigt haben, das alle nachträglich polierte fahrwerksteile nicht mehr zulässig sind. erlaubt sind dann nur polierte teile die ab werk so ausgeliefert werden .


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 Betreff des Beitrags: Re: Felgen polieren und der TÜV
BeitragVerfasst: Do 4. Jan 2018, 18:06 
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Ich denk dass Felgen polieren nicht legal ist. :whistle:
Da es aber sehr viele XJR´s mit polierten Felgen gibt denk ich dass es diese serienmäßig gegeben haben muß. ;-)
Oder glaubt hier jemand dass es Leute gibt die ihre Felgen (illegal!) polieren haben lassen???????? :wech:

mfg hb

_________________
RP06, Bj.03,
Die zweite


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 Betreff des Beitrags: Re: Felgen polieren und der TÜV
BeitragVerfasst: Do 4. Jan 2018, 19:35 
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:hello1: :hello1: :hello1: :hello1: :hello1: :hello1: :hello1: :hello1: :hello1:


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 Betreff des Beitrags: Re: Felgen polieren und der TÜV
BeitragVerfasst: Do 4. Jan 2018, 19:49 
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Am Moped sind Gabelholme poliert,Schwinge poliert, Felgen teilpoliert und was jetzt? :-k

Verschrotten?

:---) :---) :---)

Dekra Mann meinte vor paar Tage bei TÜV Abnahme:,,Dat is aber ein schönes originales Mopedschen sieht einfach besser aus wie die ganzen Umbauten". ;-)

Anscheinend alles nicht noch heiß wie aufgemacht. :thumbright:


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 Betreff des Beitrags: Re: Felgen polieren und der TÜV
BeitragVerfasst: Do 4. Jan 2018, 21:19 
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O-Ton TÜV Rheinland, auf Nachfrage in 05.2017
Solange nicht mehr als 0,1mm Trägermaterial abpoliert bzw. verdichtet wird, ist es i.O.
Es dürfen nur die Felgenränder bis zum Felgenbett vom Lack befreit werden.

_________________
Beste Grüße, Erich.

:thumbright: Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich. -- Konrad Adenauer :thumbright:
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 Betreff des Beitrags: Re: Felgen polieren und der TÜV
BeitragVerfasst: Do 4. Jan 2018, 22:02 
Unforgiven hat geschrieben:

Also darf man Felgen (noch) polieren - oder wie jetzt?

laut Punkt 3.2: ja
laut Punkt 3.3: nur durch eine Fachfirma


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 Betreff des Beitrags: Re: Felgen polieren und der TÜV
BeitragVerfasst: Fr 5. Jan 2018, 06:40 
Danke für die Info, Männers!
Ich habe meine Mopedteile vor Jahren poliert bzw polieren lassen, kann ich aber nicht mehr belegen, wie auch! Ich hoffe dann auf Besitzstandsschutz [-o<


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BeitragVerfasst: Fr 5. Jan 2018, 09:22 
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Au weia, hätte nicht gedacht das Mann in die doch eigentlich klaren Aussagen noch so viel rein interpretieren kann. :-k

Imho stellt der TÜV zusammengefaßt folgendes fest:

Jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen, Reparaturen wie Schweißen und Rückformungen sind unzulässig!
(Das schließt auch verbreitern von Felgen aus! ABER, was keiner weiß….)

Eine optischen Aufbereitung (die fachgerechte technische Wiederherstellung des Rades hinsichtlich optischer Defekte) durch Polieren, örtliches anschleifen, Verrunden von Kerben, eventuelles Füllen, Grundieren und Lackieren ist zulässig.

Es gibt aber Einschränkungen, die für uns relevanten wären:

Eine fachgerechte Aufbereitung bis zur maximalen Beschädigungstiefe im Grundmetall von 1 mm ist nur im Bereich von 50 mm in radialer Richtung ausgehend vom Außenhorn zulässig.

Im Bereich über 50 mm vom Außenhorn bis zum Zentrum, außerhalb der aufzubereitenden Bereiche ist nur eine Aufbereitung der Lackschichten zulässig.

Die Anlagefläche des Rades, Radbefestigungsbohrungen, Mittenloch, Ventilsitz, sowie die Innenfläche der Speichen und das Felgenbett dürfen nicht aufbereitet bzw. lackiert werden.

Bild
(Quelle: CARTEC WheelDoctor (TÜV-Zertifiziertes Felgenaufbereiteitungsverfahren))

Die Bearbeitung von Rädern mit Sandstrahlgeräten und deren Sandstrahlmedien sofern hierdurch eine Strukturveränderung des Materials im Oberflächenbereich erzielt wird ist nicht zulässig.
(Das würde imho auch Hochglanzverdichten betreffen, aber da mault der TÜV anscheinend nicht….)

Anzumerken wäre noch, das „fachgerecht“ nicht bedeutet das die Ausführung durch einen Fachbetrieb erfolgen muss, sondern daß das Ergebnis fachgerecht ist!
Außerdem, bei jedem Bremsbelag und jeder Deckenleuchte liegt ein Zettel bei, das die Montage nur durch Fachpersonal erfolgen darf…
Woran sich selbstverständlich jedermann sklavisch hält und deshalb nicht mal der TÜV (bisher…) für nen Bremsbelag eine Einbaubescheinigung braucht!

Fazit: Her mit Schleifpapier und Polierscheibe, Einschränkungen beachten und glücklich sein.
Und sich nicht vom durchaus vorhandenen Halbwissen einzelner TÜV-Heinis abschrecken lassen, sofern die des Lesens mächtig sind gibts auch nen Stempel.

Grüße, Frank

PS: Erinnert sei in dem Zusammenhang noch mit folgendem Zitat an den alten Lenin :
„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!“


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 Betreff des Beitrags: Re: Felgen polieren und der TÜV
BeitragVerfasst: Fr 5. Jan 2018, 09:54 
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...na prima, eine Felge von meinem Audi kostet 1050 Euro! :eek: Sobald ein kleiner Metallkratzer im rot markierten Bereich vorhanden ist, kann ich also die Felge wegschmeißen. :stupid:
So kann man natürlich die Umsätze der Industrie auch hochtreiben :stupid:

Gruss fiwo


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 Betreff des Beitrags: Re: Felgen polieren und der TÜV
BeitragVerfasst: Fr 5. Jan 2018, 11:36 
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Ruhig Blut!

Du kannst und darfst doch mit Kratzern bis ins Metall rumfahren bis die Karre zu Staub zerfällt.
(Risse bemängelt der TÜV da allerdings schon immer, und das ja auch zu Recht!)
Du bzw. ein Felgenaufbereiter dürftest allerdings an der Stelle nicht rumschleifen wenn alles TÜV-Konform sein soll. Machen kannst du das natürlich trotzdem (lassen).
Bahnsteigkarte und so....
Wenns bloß ne Macke ist wird da ja auch nix passieren, ist der Lack wieder drauf sieht es kein Prüfer der Welt mehr! Die wollen doch auch beschissen werden! :---)
Der TÜV ist halt pingelicher als nötig, andernfalls kommt hinterher nämlich garantiert einer angeschissen der da rum geschliffen hat und dem die Sache dann um die Ohren geflogen ist.
Außerdem sollen ja auch Felgen verkauft werden...

Legal, illegal, xxx-egal


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