Hallo Leute,
ich möchte hier noch mal das Thema Reifenfreigabe aufgreifen.
Es schließt sich an diesen Beitrag
https://xjrforum.iphpbb3.com/forum/45302369nx35339/reifen-raeder-f29/kein-tuev-wegen-zu-neuer-reifen-t53886.html an.
Ich war heute bei der DEKRA zur HU und es lief problemlos. Der Prüfer war kompetent und hilfsbereit (er hat mir beispielsweise gleich die aktuelle ABE für meinen LSL Lenker ausgedruckt). Allerdings machte er mich auf die Problematik Reifen mit Produktionsdatum nach 31.12.2019 (meine sind aus 2018) aufmerksam.
Für die neuen Reifen gibt es eine Service-Information
https://ws.pirelli.com/b2cwsfitment/cxf/fod/get-fod-pirelli?homologationId=26109,
in der steht der kritische Satz „Die Verwendung der aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im
unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.“
Mein Prüfer war nun der Meinung, dass alleine meine Stahlflex und der Lenker den Originalzustand schon verändert haben. Nun hab ich im oben zitierten Beitrag den Verweis auf einen Artikel des BDMV gefunden, in dem ganz klar steht, dass „das Fahrzeug ansonsten keine Veränderungen aufweist, welche Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben.“ Danach wären ja Stahlflex/Lenker kein Problem.
Hat jemand zufällig eine besser belastbare Quelle, als diesen Artikel. Diskussionen erwarte ich bei der nächsten HU oder einer evtl. Kontrolle durch die Rennleitung eh.
_________________
Hauptsache noch 'ne Handfläche Gummi auf der Straße......
http://www.xjr-welfen.de