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 Betreff des Beitrags: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Mi 28. Apr 2021, 19:46 
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Moin,
heute morgen war ich wegen der HU unterwegs und bin durchgerasselt "weil meine Reifen zu neu sind!?!"

Ich habe im letzten Jahr eine 4PU gekauft, die viele Jahre im Schuppen gestanden hat. Ich habe die üblichen Sachen erneuert und Ralf hat mir die Vergaser gereinigt. Die Reifen sind natürlich auch brandneu. Es sind die Pilot Power von Michelin, 120er vorn und 180er hinten. Natürlich die ausgedruckte Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei, die jetzt aber für n Arsch ist!
Hätte ich ältere Reifen, dürfte ich sie noch bis 2024 fahren, weil der Reifen aber nicht 2019 sondern 2020 gebacken wurde, durfte der Prüfer den Reifen so nicht abnehmen und der Reifen muss durch einen geschulten Ing abgenommen und eingetragen werden.
Der Prüfer war auf einer KÜS Stelle. Ich fahre da immer hin, weil der Prüfer echt auch Motorradfahrer ist, gründlich guckt aber auch vernünftig beurteilt. Außerdem ist die Prüfstelle auf einem Privatgelände so dass man da auch Fahrzeuge prüft, die noch keine Zulassung haben.
Mein Nächster Weg war sofort zu meinem Reifendealer, der auch nur komisch guckte und gleich den Ing beim TÜV Nord anrief und mich da hin schickte. Der hat den Quatsch aber auch nur bestätigen können. Er würde die Eintragung vornehmen aber dafür müsste ich einen Termin machen.

Beide Prüfer waren sehr nett und fast beschämt, dass sie mir so einen Blödsinn erklären mussten. Keiner von beiden hat mir Kohle abgenommen. Beide habe nur auf den Moment gewartet, wo so einer wie ich vor ihnen stehe und so blöd guckt
https://bvdm.de/politik-und-leistungen/ ... igaben.php
](*,)


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Mi 28. Apr 2021, 19:53 
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[-X das macht mich gerade echt sprachlos. Das passiert immer alles ohne Sinn und Verstand von oben her. Boahhhhh [-(
Echt krass.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Mi 28. Apr 2021, 19:56 
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Ja, so isses.
Wer hat diesen Mist nur verzapft?!
Hier kann man sich echt nur noch an den Kopf packen.

_________________
geht nicht....gibts nicht!


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Mi 28. Apr 2021, 20:34 
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Ist ja noch viel verrückter, du hast ja immerhin die Dimension geändert.
RP02 darfst theoretisch nur die in der Freigabe fahren, weil deutsche BE.
RP06 kannste fahren was zu willst, so lange die Größe passt, weil EU Zulassung.
Wobei ich jetzt gelesen hab, dass die Prüforganisationen bei nationalen Zulassungen wie bei EU Zulassungen verfahren sollen.

Lip


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2021, 05:36 
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man muß natürlich dazu sagen, daß bei der 4PU vorne ein 130/70R17 und hinten ein 170/60R17 ab Werk eingetragen ist und Du mit 120er und 180er Reifen und Bescheinigung vorfahren willst, die so nicht in den Fahrzeugpapieren drin stehen. Das erfüllt eben genau die Bestimmungen dieser Änderung, auch wenn ich sie auch für Geldmacherei halte. Selber zigfach erlebt, wie dann der Prüfer drauf sitzt und für 5min eine Runde in der Stadt dreht und danach per Einzelabnahme solche Änderungen einträgt.
Ich mußte mir die letzten Jahre auch für viel Geld den 190/50, 190/55, 200/50 200/55 für meine PVM 6,0 und 6,25 Zoll eintragen lassen. Nicht ohne Grund hab ich den Unfallrahmen instandsetzen lassen, die ganzen Eintragungen waren teuer und heute wohl zum Teil nicht mehr erhältlich.

_________________
Gruß Erich Bild


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2021, 08:37 
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Moin,
genau wie Erich schreibt, erst muss die Größe eingetragen werden und dann kann man den Rest erledigen.
Ich habe auch eine 4PU, mein Vorgänger hat die Größe schon eintragen lassen...
Aber es ist in der Tat so, das seit letztem Jahr, Herstellungsjahr des Reifen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr ausreicht.
Guck mal hier: https://www.michelin.de/motorbike/brows ... by-vehicle, da steht schon einiges zur Sache...
und die entsprechende Herstellerbescheinigung gibts auch als Download...

Gruß
Kalle Sauer


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2021, 16:41 
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muss jetzt jeder Reifen eingetragen werden, oder kann man einfach Reifen der eingetragenen Größe fahren?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2021, 19:04 
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burner99 hat geschrieben:
muss jetzt jeder Reifen eingetragen werden, oder kann man einfach Reifen der eingetragenen Größe fahren?


Ja und Nein,
hier muss unterschieden werden nach Motorrädern wie die 4PU und RP02 die nach "deutschem Recht" zugelassen wurde und eine KBA-Zulassung hat. Motorräder nach EG-BE wie die neueren ab RP06 "noch nicht".
Wir mit den alten müssen alle Reifen (auch bei gleicher Dimension) ab Produktionsjahr 2020 vorführen udn durch einen Ingeneur prüfen und eintragen lassen.
Ab 2025 dann wider alle.

Sieh hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html

_________________
Gruß Ralf


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2021, 19:26 
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Moin zusammen,

Das stimmt ja dann nicht ganz. Im Gesetzestext heißt es:
"Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist."

Wenn ich also den bei meiner RP02 angegebenen 180/55ZR17 73W fahre, brauch ich nichts machen.

Unten steht noch die Ergänzung, dass die Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis zu beachten ist. Was auch immer das heißt, da ich keine Betriebserlaubnis zum Nachschlagen da habe.

_________________
Spiele dein Lied, aber zwinge die Melodie nicht der übrigen Menschheit auf.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2021, 20:22 
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Deine Betriebserlaubnis sind deine Papiere!
Würde dann so aussehen.

Gruß Mario

Gesendet von meiner Klimperkiste mit Tapatalk
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Gruß Mario :mrgreen:

Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.“ (Walter Röhrl) geiler Spruch! :thumbright:


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2021, 20:56 
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Ich suche das mal raus. Hab bei Yamaha gefragt, was denn da drin steht. Einige mit älteren Papieren haben die Reifen der BE noch in den Papieren stehen.

Lip


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2021, 21:09 
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Gefunden, diese Rückmeldung gab's von Yamaha:

folgende Reifen wurden nach der Betriebserlaubnis freigegeben:

 

Reifen vorn                                 120/70ZR17 (58W)   Bridgestone BT 57 F

Reifen hinten                               180/55ZR17 (73W)   Bridgestone BT 57 R

                                                 ww.              Bridgestone BT 57 F Radial M

                                                                    Bridgestone BT 57 R Radial M

                                                 ww.              Dunlop D207 F

                                                                    Dunlop D207

                                                 ww.              Dunlop D207 F P

                                                                    Dunlop D207 M

                                                 ww.              Metzeler ME Z2 Front

                                                                    Metzeler ME Z2

                                                 ww.              Metzeler ME Z4 Front

                                                                    Metzeler ME Z4

                                                 ww.              Michelin Macadam 90X

                                                                    Michelin Macadam 90X

                                                 ww.              Michelin Macadam 90X A

                                                                    Michelin Macadam 90X S

                                                          ww.              Pirelli MTR 03

                                                                    Pirelli MTR 04

 

Diese Reifenfabrikate sind natürlich nicht mehr aktuell und wenn Sie auf neue, abweichende Reifen umrüsten wollen/ müssen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, ist eine Abnahme durch einen Sachverständigen (z.B. Tüv) erforderlich. Ab 2025 gilt das für alle Reifen.

Es tut uns leid keine positivere Aussage treffen zu können.

Lip


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2021, 21:11 
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genau so :thumbright:

_________________
Gruß Ralf


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Fr 30. Apr 2021, 08:23 
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Ich muss dazu mal was nachfragen:

Bei meiner verkauften 4PU war der 180iger schon eingetragen, der Prüfer hat dann bei der Abnahme gleich die Reifen Fabrikationsbindung raus genommen.
Muss dann auch wieder jeder Reifen eingetragen werden? Oder wie ist das?

Bei der RP19c wird das ganze ja noch nicht fällig sein. Nehm ich an


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein TÜV wegen zu neuer Reifen?
BeitragVerfasst: Fr 30. Apr 2021, 09:11 
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Der Fall mit "ausgetragener" oder nicht eingetragener Reifenfabrikatsbindung ist so im Text nicht explizit aufgeführt, von daher würde ich mal sagen es gilt in dem Fall das Gleiche wie bei EU genehmigten Motorräder:
Abnahmepflicht ab 2025 solange die eingertragenen Dimensionen gefahren werden.
Ich würde aber zur Sicherheit mal bei einer Prüforganisation nachfragen.
Für die RP19 gilt: Abnahmepflicht ab 2025.

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Gruß Ralf


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