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 Betreff des Beitrags: EG Betriebserlaubnis.....
BeitragVerfasst: Do 2. Jun 2016, 09:06 
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....wieder mal das alte Problem mit der E- Kennzeichnung auf den Zubehörschalldämpfern. Aktuell hat mir die KÜS die Plakette verweigert, weil ich keine schriftliche Genehmigung für den angebauten Schalldämpfer mit eingeprägter E-Nummer vorweisen konnte.
Auch eine Diskussion hat nichts gebracht. Der Herr Graukittel war temporär einfach am ´längeren Hebel´.
Gibt es seitens des Gesetzgebers eine schriftliche Anweisung daß die eingeprägte E-Nummer auf Schalldämpfern für den Legalitätsnachweis ausreichend ist?
Das Problem ist auch dass viele Hersteller gar keine Schriftform der Zulassung mehr rausgeben.
Wer kann helfen?

Gruss fiwo


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 Betreff des Beitrags: Re: EG Betriebserlaubnis.....
BeitragVerfasst: Do 2. Jun 2016, 09:15 
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Also bei meinen MAB- Pötten reicht die eingelaserte E- Nummer aus :-k

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Gruss von Jürgen :hello2:

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 Betreff des Beitrags: Re: EG Betriebserlaubnis.....
BeitragVerfasst: Do 2. Jun 2016, 09:21 
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Tron hat geschrieben:
Also bei meinen MAB- Pötten reicht die eingelaserte E- Nummer aus :-k


...die angebrachte E-Nummer reicht immer um die Eignung für das entsprechende Fahrzeug festzustellen, das Problem ist die Akzeptanz bei der Hauptuntersuchung. Auch mit der Polizei hatte ich noch nie ein Problem, die wollen nur die Nummer und den eingebauten DB Eater sehen.

Gruss fiwo


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 Betreff des Beitrags: Re: EG Betriebserlaubnis.....
BeitragVerfasst: Do 2. Jun 2016, 09:27 
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fiwo hat geschrieben:
...die angebrachte E-Nummer reicht immer um die Eignung für das entsprechende Fahrzeug festzustellen, das Problem ist die Akzeptanz bei der Hauptuntersuchung. Auch mit der Polizei hatte ich noch nie ein Problem, die wollen nur die Nummer und den eingebauten DB Eater sehen.

Gruss fiwo

Ich bin seit Ewigkeiten bei der DEKRA, versuch es mal bei denen. Manche Graukittel sind stur.

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Gruss von Jürgen :hello2:

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 Betreff des Beitrags: Re: EG Betriebserlaubnis.....
BeitragVerfasst: Do 2. Jun 2016, 09:45 
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Tron hat geschrieben:
Also bei meinen MAB- Pötten reicht die eingelaserte E- Nummer aus :-k


Wie bist mit den MAB-Töpfen zufrieden?
Ich überleg mir auch welche zuzulegen.

mfg hb

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Die zweite


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 Betreff des Beitrags: Re: EG Betriebserlaubnis.....
BeitragVerfasst: Do 2. Jun 2016, 15:15 
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...doppelt :roll:

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Gruß, Alex______BildBild__..nein, ich gehöre hier nicht dazu, ich mache nur sauber!


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 Betreff des Beitrags: Re: EG Betriebserlaubnis.....
BeitragVerfasst: Do 2. Jun 2016, 15:18 
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Hallo fiwo,
grundsätzlich benötigen Teile die eine E-Zeichen haben keine extra ABE o.ä., da das E-Zeichen und die Nummer eine europaweite Zulassung für dieses Teil ist. In welchen Land das Teil zugelassen wurde spielt da keine Rolle - es muss nur auch für Dein Mopped zugelassen sein - und zwar explizit und exakt für Dein Modell (so blöd das klingt und ist).
Meist gibt es vom Hersteller eine EG Genehmigung in der genauere Informationen stehen und für welches Gefährt das Teil zugelassen ist. Viele liefern auch eine kreditkartengroße Karte mit auf der das alles draufsteht. Das solltest Du mitführen, musst Du aber nicht - macht evtl. eine Kontrolle der Rennleitung einfacher. Jeder TÜV, DEKRA oder auch KÜS-Mitarbeiter sollte aber anhand der E-Nummer rausfinden können ob das Ding für Dein Möp zugelassen ist - der war wohl nur zu faul.

habe dazu gerade noch das gefunden:
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheiten nach der Richtlinie: 97/24/EU Anhang 9
Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, dass seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.


...könntest natürlich beim nächsten Besuch das Ding auch kostenpflichtig eintragen lassen - dann ist Ruhe

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Gruß, Alex______BildBild__..nein, ich gehöre hier nicht dazu, ich mache nur sauber!


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 Betreff des Beitrags: Re: EG Betriebserlaubnis.....
BeitragVerfasst: Fr 3. Jun 2016, 03:50 
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wieso zu einer anderen Prüfstelle fahren, und nochmal bezahlen.
wenn der verbaute Schalldämpfer für deine Mopete zugelassen ist, druck dir die entsprechenden Vorschriften/Bestimmungen aus. Dann fährst du zu dem Prüfer, und bestehst auf deine Plakette.
Du bist im Recht, und er nicht....basta !!!! Wenn der Herr "Inschenööör" zu faul ist sich schlau zu machen, oder keine Ahnung von diesen Bestimmungen hat, ist das nicht dein Problem.
Sollte er sich dennoch stur stellen, sag ihm, du rufst die Streckenposten dazu. Das hilft..glaubs mir.
Gruß: Imola

_________________
das blöde am Leben ist, das auch Arschlöcher teilnehmen dürfen :wech:


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 Betreff des Beitrags: Re: EG Betriebserlaubnis.....
BeitragVerfasst: Fr 3. Jun 2016, 05:17 
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fiwo hat geschrieben:
....wieder mal das alte Problem mit der E- Kennzeichnung auf den Zubehörschalldämpfern. Aktuell hat mir die KÜS die Plakette verweigert, weil ich keine schriftliche Genehmigung für den angebauten Schalldämpfer mit eingeprägter E-Nummer vorweisen konnte.
Auch eine Diskussion hat nichts gebracht. Der Herr Graukittel war temporär einfach am ´längeren Hebel´.
Gibt es seitens des Gesetzgebers eine schriftliche Anweisung daß die eingeprägte E-Nummer auf Schalldämpfern für den Legalitätsnachweis ausreichend ist?
Das Problem ist auch dass viele Hersteller gar keine Schriftform der Zulassung mehr rausgeben.
Wer kann helfen?

Gruss fiwo

grundsätzlich ist es so, daß ein Auspuff nur dann zulässig ist, wenn er eine e-Nummer braucht und es Papiere dazu gibt, daß er genau an dem verbautem Motorradmodell zulässig ist. Nur eine e-Nummer ist leider zu wenig. Man kann leider nicht jeden x-beliebigen Endtopf an jedes Motorrad schrauben, nur weil er eine e-Nummer drauf hat. Dann funktioniert nur bei Spiegeln oder Blinker, da diese keine Geräuschwerte produzieren.
Mußt Du Dir die Papiere besorgen oder Einzelabnahme machen lassen. Kennen Akra-Besitzer der älteren Modelle nur zu genau, da die Anlage zwar eine e-Nummer haben, aber nur für eine Honda CBR600F papiermäßig zugelassen sind. Ohne Einzelabnahme hat man dann genau Deine Probleme, je wie genau ein Ingenieur ist.

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Gruß Erich Bild


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 Betreff des Beitrags: Re: EG Betriebserlaubnis.....
BeitragVerfasst: Fr 3. Jun 2016, 07:32 
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hb vom alpenrand hat geschrieben:
Wie bist mit den MAB-Töpfen zufrieden?
Ich überleg mir auch welche zuzulegen.

mfg hb

Hi, ich habe die "in 4" Anlage und bin zufrieden. Schöner satter Sound und das brabbeln im Schiebebetrieb einfach geil.
Die klingen ähnlich wie die Laser Xtreme, nur bassiger. :thumbright:
Optisch gefallen mir allerdings die Laser besser.

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Gruss von Jürgen :hello2:

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