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 Betreff des Beitrags: Verkleidung Abbau Austragen ?????
BeitragVerfasst: So 13. Mai 2012, 21:12 
Hallo,
an meiner Dicken ist eine Frontverkleidung draufgebaut und natürlich eingetragen. Jetzt meine Frage. Ich will diese Maske gern abbauen, muss ich die nun beim TÜV wieder austragen lassen ??? Was sagen die Jungs von der Rennleitung dazu ???

Gruss
Bo-1848


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BeitragVerfasst: So 13. Mai 2012, 21:17 
Bo-1848 hat geschrieben:
Hallo,
an meiner Dicken ist eine Frontverkleidung draufgebaut und natürlich eingetragen. Jetzt meine Frage. Ich will diese Maske gern abbauen, muss ich die nun beim TÜV wieder austragen lassen ??? Was sagen die Jungs von der Rennleitung dazu ???

Gruss
Bo-1848



ist das eine orginale Yamaha ?


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 06:13 
Ja, ist die Originale inkl. Originale Bugspoiler (der bleibt dran).
Ist halt nur alles Eingetragen.


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 06:50 
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Würde ich erstmal nicht austragen.
Wenn einer dumm fragt,
die wird jeden Sommer für die große Tour montiert.

Habe auch noch den Doppelscheinwerfer mit Maske eingetragen, fahre mittlerweile mit original rund.

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Ich repariere dir das....ne, ich kann das....ooooh,war das teuer?

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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 06:51 
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Nur weil es eingetragen ist muß es nicht dran sein. Wenn man wieder bock auf die verkleidung hast läst man es wieder eintragen ! :whistle: [-( Das ist dann aber ein teurer spaß. ::oops:
Lass es drin und keiner sagt was, und oder stellt fragen.

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Gruß Mario :mrgreen:

Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.“ (Walter Röhrl) geiler Spruch! :thumbright:


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BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2012, 06:09 
Ich glaube sooooo ganz einfach ist das nicht!
Wenn die XJR früher ohne Verkleidung verkauft wurde und die dann nachträglich angebaut wurde, dürfte das Austragen kein Problem sein.
Ist die XJR aber direkt vom Werk mit Verkleidung ausgeliefert worden, wäre es ein kleines Problem, dann muss sie ausgetragen werden, weil das Fahrzeug die Zulassung nur MIT Verkleidung erhalten hat.
Wurde die XJR eigentlich irgend wann serienmäßig mit einer Verkleidung ausgeliefert? Weiss ich gar nicht!

Ich will mal sehen, ob ich mir für den Winter eine ältere Fireblade kaufe und die zum Fighter umbaue. Vorgestern hab ich dann den TÜV-Menschen gefragt, ob das überhaupt noch geht das man eine Verkleidung austragen kann (also eine, die eigentlich zum Moped gehört).
Er meinte: Wäre kein Problem, aber ein Prüfer (der mehr als 130km/h fahren darf) muss das Fahrzeug dann ohne Verkleidung bis zur Maximalgeschwindigkeit fahren, um ein negatives Fahrverhalten ohne Verkleidung ausschließen zu können. Das kostet natürlich :cry:


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BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2012, 15:10 
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Unforgiven hat geschrieben:
Wurde die XJR eigentlich irgend wann serienmäßig mit einer Verkleidung ausgeliefert? Weiss ich gar nicht!


Vereinzelt wird das immer mal wieder behauptet. Ich bin der Meinung, die Dicke wurde von Werk aus nie mit einer Halbschale/Verkleidung o. ä. ausgeliefert.

Chris

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BeitragVerfasst: Sa 23. Jun 2012, 14:17 
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Also, wenn ne Maske oder Halbschale nachträglicheingetragen wurde, (Originale stehen nicht drin, weil die Betriebserlaubnis mit erteilt wurde) dann darf sie dran sein, muss sie aber nicht. Eintragungheißt nur, dass der korrekte Anbau vorher abgenommen wurde. Um das Gutachten nicht mitschleppen zu müssen, lässt man es eintragen.

Und die Rennleitung sagt nix dazu,wenn eine eingetragene Maske nicht mehr dran ist. Vollverkleidung ist ein gänzlich anderes Thema, weil sich tatsächlich das Fahrverhalten erheblich ändert...

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Handeln kommt von Hand, nicht von Mund.


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BeitragVerfasst: Mi 27. Jun 2012, 13:44 
Crusty hat geschrieben:
Also, wenn ne Maske oder Halbschale nachträglicheingetragen wurde, (Originale stehen nicht drin, weil die Betriebserlaubnis mit erteilt wurde) dann darf sie dran sein, muss sie aber nicht. Eintragungheißt nur, dass der korrekte Anbau vorher abgenommen wurde. Um das Gutachten nicht mitschleppen zu müssen, lässt man es eintragen.

Und die Rennleitung sagt nix dazu,wenn eine eingetragene Maske nicht mehr dran ist. Vollverkleidung ist ein gänzlich anderes Thema, weil sich tatsächlich das Fahrverhalten erheblich ändert...


auch eine "kleine" Maske hat einfluss auf das Verhalten bei Hochgeschwindigkeit.
Wir bieten solche Überprüfungen an..... denn ich darf das...

Die XJR wurde vom Werk aus nie mit einer Verkleidung abgenommen (EBE-Gutachten, K266)


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BeitragVerfasst: Mi 27. Jun 2012, 20:15 
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Also soweit ich es noch in Erinnerung habe wurden die XJR erst in Deutschland mit Verkleidung nach gerüstet! Kundenwunsch!
Die Verkleidung hat glaube ich der Importeur von der Firma JF Motorsport bezogen. Die Firma gibt es nicht mehr.
Aber so ganz genau weiss ich das nicht mehr. Fragt mich nicht ob es dafür eine ABE gab, keine Ahnung.
Ich habe eine Freund der so ein Original fährt, wenn der von seiner Reise zurück ist werden ich mal Fragen.

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Gruß JoeS

XJR 1300, RP02, Baujahr 2000, BL2!


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BeitragVerfasst: Mi 27. Jun 2012, 21:07 
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XJR-Andi hat geschrieben:
Crusty hat geschrieben:
Also, wenn ne Maske oder Halbschale nachträglicheingetragen wurde, (Originale stehen nicht drin, weil die Betriebserlaubnis mit erteilt wurde) dann darf sie dran sein, muss sie aber nicht. Eintragungheißt nur, dass der korrekte Anbau vorher abgenommen wurde. Um das Gutachten nicht mitschleppen zu müssen, lässt man es eintragen.

Und die Rennleitung sagt nix dazu,wenn eine eingetragene Maske nicht mehr dran ist. Vollverkleidung ist ein gänzlich anderes Thema, weil sich tatsächlich das Fahrverhalten erheblich ändert...


auch eine "kleine" Maske hat einfluss auf das Verhalten bei Hochgeschwindigkeit.
Wir bieten solche Überprüfungen an..... denn ich darf das...

Die XJR wurde vom Werk aus nie mit einer Verkleidung abgenommen (EBE-Gutachten, K266)

Jede Maske hat Einfluss auf das Fahrverhalten. Nicht jede muss man abnehmen lassen.

Gut, dass du da bist, dann kann ich dich gleich fragen. wenn jemand seine Vollverkleidung abbaut, weil sie nach nem Sturz im Popo ist und sein Mopped nackig macht, zieht das unweigerlich die Unvorschriftsmäßigkeit nach sich und das "Erlöschen der BE"?

Ich denke da nur an die FZ1, die den (abgespeckten) R1-Motor drin hat und völlig nackig ist.

Im Falle der XJR dürfte es sicher nicht das Problemsein, wenn die Verkleidung trotz Eintragung nicht dran ist. Ich jedenfalls würde nix bemängeln.

Gruß, die Rennleitung...

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BeitragVerfasst: Do 28. Jun 2012, 06:37 
Wenn ein Fahrzeug mit Verkleidung genehmigt wurde, muss in jedem Fall dieses Ausgetragen werden.
Die FZ1 hat nun auch eine andere Geometrie, Sitzposition etc. als die R1.


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BeitragVerfasst: Do 28. Jun 2012, 07:38 
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Bei uns wir Zubehör häufig als ww. einegtragen, das bedeutet das der Anbau wahlweise ist.
Netter Zug, bloß macht das nicht jeder Prüfer so.


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BeitragVerfasst: Sa 30. Jun 2012, 22:16 
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Zubehör ist schon klar.Mir ging es eigentlich um die Moppeds, die es nur mit Verkleidung gibt, Gsx-r oder solche rennzippen. Da kann ich nachvollziehen, dass der Abbau eingetragen, ähm, die Verkleidung ausgetragen werden muss.

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