XJR-Andi hat geschrieben:
Crusty hat geschrieben:
Also, wenn ne Maske oder Halbschale nachträglicheingetragen wurde, (Originale stehen nicht drin, weil die Betriebserlaubnis mit erteilt wurde) dann darf sie dran sein, muss sie aber nicht. Eintragungheißt nur, dass der korrekte Anbau vorher abgenommen wurde. Um das Gutachten nicht mitschleppen zu müssen, lässt man es eintragen.
Und die Rennleitung sagt nix dazu,wenn eine eingetragene Maske nicht mehr dran ist. Vollverkleidung ist ein gänzlich anderes Thema, weil sich tatsächlich das Fahrverhalten erheblich ändert...
auch eine "kleine" Maske hat einfluss auf das Verhalten bei Hochgeschwindigkeit.
Wir bieten solche Überprüfungen an..... denn ich darf das...
Die XJR wurde vom Werk aus nie mit einer Verkleidung abgenommen (EBE-Gutachten, K266)
Jede Maske hat Einfluss auf das Fahrverhalten. Nicht jede muss man abnehmen lassen.
Gut, dass du da bist, dann kann ich dich gleich fragen. wenn jemand seine Vollverkleidung abbaut, weil sie nach nem Sturz im Popo ist und sein Mopped nackig macht, zieht das unweigerlich die Unvorschriftsmäßigkeit nach sich und das "Erlöschen der BE"?
Ich denke da nur an die FZ1, die den (abgespeckten) R1-Motor drin hat und völlig nackig ist.
Im Falle der XJR dürfte es sicher nicht das Problemsein, wenn die Verkleidung trotz Eintragung nicht dran ist. Ich jedenfalls würde nix bemängeln.
Gruß, die Rennleitung...
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