ich möchte gerne meine Hinterradbremse und die Kupplung auf Stahlflex umrüsten, am Vorderrad wurde dies bereits vom Vorbesitzer gemacht und eintragen lassen. Wenn ich für die Hinterradbremse und Kupplung die Stahlflex verbaue und dann die ABE mitführe, muss ich dann in jeden Fall das ganze Werk vom TÜV abnehmen und eintragen lassen? Ich habe an anderer Stelle gelesen, dass das bei der Kupplung ohnehin nicht relevant wäre, dort wäre die Stahlflex eintragungsfrei!?
Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus für eure Hilfe.
Wenn es an der Vorderradbremse eingetragen wurde, warum sollte es dann an der Hinterradbremse nicht eingetragen werden müssen?? Der Vorbeseitzer wird auch nicht einfach zuviel Langeweile gehabt haben...
Ich würde lieber mal bei TÜV oder DEKRA direkt nachfragen...
Er schreibt doch das er es vorne gema cht wurde und er es hinten jetzt selber machen will. Und auch für vorne reicht die ABE, es ist halt immer einfacher es eingetragen zu haben dann hat man die Zettel Wirtschaft nicht.
Man KANN das eintragen lasse, MUSS aber nicht, wenn eine ABE vorhanden ist. Dann reicht die ABE.
Es gibt aber Fahrer, die nicht einen ganzen Ordner an ABEs mitschleifen wollen. Die lassen sich das dann alles eintragen und schleppen halt zwei, drei Alongen mit
Ich hatte auch die ganze Zeit die ABE für vorne mitgeschleift. Nun zusammen mit hinten als ein Teil (das hat Geld gespaart) eintragen lassen, weil das bleibt so. Außerdem wurde der Aktenordner zu schwer
Für die Bremsleitung musst Du die ABE haben, weil Bremsenteile unter §22a StVZO fallen (Bauartgenehmigung).
Wenn die Leitung die selbe Länge hat, wie die original wird wohl eine KBA Nummer draufstehen und Du die ABE haben. Da reicht das Mitführen der ABE. Wenn die Länge anders ist, das ist aber i.d.R. nur vorne bei Lenkerumbauten so, dann hat die Bremsleitung i.d.R. keine ABE, weil sie individuell auf Deine wunschlänge gefertigt wurde, dann hat sie ein Teilegutachten, dann wäre eine Änderungsabnahme erforderlich.
Für die Kupplungsleitung brauchst Du keinen Nachweis, da die Kupplungsbetätigung nicht unter §22a StVZO fällt und dafür keine Bauartgenehmigung erforderlich ist.
Das ist bei Kupplungs und Bremshebel übrigends genau so, der Sport-Bremshebel muss eine ABE haben, der Kupplungshebel nicht.
In Deinem konkreten Fall:
1) vorne ist eingetragen 2) hinten ABE mitführen (kannst Du auch als pdf auf dem smartphone) 3) Kupplungsleitung kein Nachweis der Zulässigkeit erforderlich
Das mit dem Kupplungshebel und der Stahlflexleitung wusste ich nicht.
In dem Satz von Fischer (ABE) steht tatsächlich nur: Bremsleitungen! Bei den LSL Hebeln ist aber beides aufgeführt. Austausch Brems- und Kupplungshebel.