Di 30. Jan 2018, 23:47
Wenn alle Rückstrahler fehlen, ist das immer ein erheblicher Mangel. (einer von einem vorgeschriebenen ist "alle")
Ich hatte auch keinen dabei.
Weil mir das Kennzeichen selbst zu "wabbelig" war, habe ich mir eine Alu-Platte zuschneiden lassen, die ist 175mm breit und um die Höhe des Rückstrahlers abzüglich 5mm hoch. (Erklärung zu den Maßen folgt)
Habe den Teil wo der Rückstrahler sitzt, etwas abgekantet und den Teil der Platte, der nicht vom Rückstrahler bedeckt ist, ausgeschnitten und von der Rückseite mattschwarz lackiert.
Warum nur 175mm breit und 5mm kürzer ?
Weil das Kennzeichen selbst 180mm breit ist und so die Aluplatte nicht bündig, sondern 2,5mm je Seite schmaler ist, dadurch verschwindet sie im Schatten des Kennzeichens und man sieht nur das untere Stück, das aber vom Rückstrahler verdeckt ist.
So habe ich auch gleich einen stabilen Halter für das Kennzeichen.
Wartet mal, ich geh mal eben in die Garage ein Foto machen. ......
Man kann da natürlich auch einen schmalen breiten Rückstrahler nehmen, oder einen kleineren. Er muss nur ein Prüfzeichen haben, denn Rückstrahler gehören zu den Teilen von Kraftfahrzeugen, die nach §22a StVZO eine nationale bzw nach ECE R48 eine ECE-Bauartgenehmigung haben müssen.
So ein Fahrradrückstrahler aus dem Baumarkt ist also nicht zulässig.