Monsterduc hat geschrieben:
Jetzt mal im Ernst:
Nutz- oder Aufliegelast 210kg
Leergewicht 140kg
Zulässiges Gesamtgewicht 350kg
zul. Achslast vorn 50kg
zul. Achslast hinten 350kg
Sehe ich doch richtig, dass ich nur 210kg transportieren darf, oder kommen die Achslast vorne noch dazu?
........... gerechnet wird :
zul. Gesammtgewicht - Leergewicht (Eigengewicht) = zul. Zuladung !
Macht bei dem Sportanhänger : 210 kg Nutzlast / Zuladung
Außerdem ist das vorne keine Achslast, sondern die Stützlast, die wird auf das Zugfahrzeug gerechnet !
Die Anhängerkupplung am Zugfahrzeug hat eine gewisse Stützlast, die auch nicht überschritten werden darf !
In dem Fall problemlos, da die Stützlast 50 kg beträgt. Das haben alle Anhängerkupplungen mindestens von Haus aus.
Ein Sportgerät, darf auch nur zu Sportzwecken verwendet werden, sprich für fahrten zu Wettkämpfen !
Nur die Tafel am Mopped abschrauben reicht nicht !
Frau Edit schreibt : Auszug aus dem ADAC
"Sportanhänger konnten früher ohne eigenes amtliches Kennzeichen betrieben werden (Kennzeichen des Zugfahrzeuges wurde wiederholt). Heute sieht das anders aus. Laut der dreizehnten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24.04.1992 müssen seit 01.06.92 Sportanhänger (z.B. Bootstrailer, Pferdeanhänger usw.) ein eigenes amtliches Kennzeichen besitzen und regelmäßig alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (TÜV)."
hier der
link zum ganzen Bericht