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 Betreff des Beitrags: Hänger mit grünem Kennzeichen....
BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 09:02 
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Huhu,

habe mir am WE nen Hänger geschossen, BJ 2000 guter Zustand, 120 Tacken, schwarzes Nummernschild.
Einziger Nachteil: Hat nur 220KG Zuladung ::oops:

Ok, als ich die Papiere mir anschaute, merkte ich, dass es sich hierbei um einen "Sportgeräteanhänger" handelt.
Also, schnell auf der Zulassungsstelle angerufen, und nur gestaunt:

Ich kann den Anhänger nur als Sportgeräteanhänger anmelden, mit schwarzem Nummernschild geht nicht.
Für ein schwarzes Nummernschild muss dieser Anhänger vom TÜV "umgelabelt" werden, als normaler Anhänger, was auch wieder kostet.
Wann ist das Motorrad ein Sportgerät?
Antwort: ????????????????

Ist das nicht putzig?
Im Zweifel mach ich von der Diggen das Nummernschild ab, und behaupte, ich fahre zum Parkplatzslalom ins Saarland.


](*,) Das muss keiner verstehen......

Ich melde das Teil nun "grün" an, und zahl nix. SO!

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Zuletzt geändert von Richy am Mo 15. Mär 2010, 09:53, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 09:32 
Hey Du willst doch nicht echt die Dicke aufn Hänger schaffen und dann zum Treffen fahren?
Das wär ja wie bei den Zahnärzten und Anwälte die am Wochenende aufn Harleytreffen fahren um dem Alltag zu entfliehen und die Karren mitm Bus oder Hänger da hin karren! :-k #-o [-X :whistle:


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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 09:51 
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@Gebi:

Bei diesem Treffen bin ich beim "STAFFTEAM", und somit froh, wenn ich überhaupt fahren darf ::roll:
Zudem sind die 300km Anreise mit 3 Personen und Gepäck nicht anders machbar. :whistle:

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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 12:08 
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Monsterduc hat geschrieben:
Einziger Nachteil: Hat nur 220KG Zuladung ::oops:

Die Dicke hat aber (original) 253 kg. Wie willst Du das lösen? :-k

Chris

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Wie schnell ist nichts passiert...


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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 12:17 
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:whistle: :whistle: :whistle:

gar nicht.... wäre mal interssant, was wäre wenn?
Ich sag ja nicht, dass ich es tu. [-X [-o< [-(

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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 14:46 
:-k ...... also......... nur mit Nummernschild abschrauben an der Dicken ist das nicht getan [-X

Wird eine Abfrage mit der Fahrgestellnummer gemacht, bekommen "die" schnell herraus, dass das Mopped angemeldet ist !

Wenn du das Mopped damit transportierst, hast du gleich mal ne Überladung von 15%

Und das würde mehr kosten , als die Umtragung beim TüV


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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 15:18 
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Wieviel denn genau?
Schaut man da danch im Allgemeinen?

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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 15:43 
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Überladen ??? Bezin raus und Luft aus den Reifen :mrgreen:
spart mindestens 30kg :-k Ach ja Hauptständer sind auch noch 10kg =D> grosszügig
und man hat noch 50 kg Deichsellast ..... die kann man zu den 220 dazurechnen ::roll:
Sind dann 270 gesamtlast. Da das Mopet als Sportgerät gilt - egal ob an oder abgemeldet passt das auch. Du darfst allerdings nichts anderes damit transportieren.
Also Dein Mädel oder Dei Töchterchen dürfen net darauf
und ne Ladung Holz ach net.... [-X

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Grüsse aus Hasselroth. Marsupulami

"denn es ist zuletzt doch nur der geist, der die technik lebendig macht"
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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 15:57 
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Jetzt mal im Ernst:
Nutz- oder Aufliegelast 210kg
Leergewicht 140kg
Zulässiges Gesamtgewicht 350kg
zul. Achslast vorn 50kg
zul. Achslast hinten 350kg

Sehe ich doch richtig, dass ich nur 210kg transportieren darf, oder kommen die Achslast vorne noch dazu?

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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 16:28 
Monsterduc hat geschrieben:
Jetzt mal im Ernst:
Nutz- oder Aufliegelast 210kg
Leergewicht 140kg
Zulässiges Gesamtgewicht 350kg
zul. Achslast vorn 50kg
zul. Achslast hinten 350kg

Sehe ich doch richtig, dass ich nur 210kg transportieren darf, oder kommen die Achslast vorne noch dazu?



........... gerechnet wird :

zul. Gesammtgewicht - Leergewicht (Eigengewicht) = zul. Zuladung !

Macht bei dem Sportanhänger : 210 kg Nutzlast / Zuladung

Außerdem ist das vorne keine Achslast, sondern die Stützlast, die wird auf das Zugfahrzeug gerechnet !

Die Anhängerkupplung am Zugfahrzeug hat eine gewisse Stützlast, die auch nicht überschritten werden darf !

In dem Fall problemlos, da die Stützlast 50 kg beträgt. Das haben alle Anhängerkupplungen mindestens von Haus aus.

Ein Sportgerät, darf auch nur zu Sportzwecken verwendet werden, sprich für fahrten zu Wettkämpfen !

Nur die Tafel am Mopped abschrauben reicht nicht !

Frau Edit schreibt : Auszug aus dem ADAC

"Sportanhänger konnten früher ohne eigenes amtliches Kennzeichen betrieben werden (Kennzeichen des Zugfahrzeuges wurde wiederholt). Heute sieht das anders aus. Laut der dreizehnten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24.04.1992 müssen seit 01.06.92 Sportanhänger (z.B. Bootstrailer, Pferdeanhänger usw.) ein eigenes amtliches Kennzeichen besitzen und regelmäßig alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (TÜV)."

hier der link zum ganzen Bericht


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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 16:37 
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Oellecker hat geschrieben:
Monsterduc hat geschrieben:
Jetzt mal im Ernst:
Nutz- oder Aufliegelast 210kg
Leergewicht 140kg
Zulässiges Gesamtgewicht 350kg
zul. Achslast vorn 50kg
zul. Achslast hinten 350kg

Sehe ich doch richtig, dass ich nur 210kg transportieren darf, oder kommen die Achslast vorne noch dazu?



........... gerechnet wird :

zul. Gesammtgewicht - Leergewicht (Eigengewicht) = zul. Zuladung !

Macht bei dem Sportanhänger : 210 kg Nutzlast / Zuladung

Außerdem ist das vorne keine Achslast, sondern die Stützlast, die wird auf das Zugfahrzeug gerechnet !

Die Anhängerkupplung am Zugfahrzeug hat eine gewisse Stützlast, die auch nicht überschritten werden darf !

In dem Fall problemlos, da die Stützlast 50 kg beträgt. Das haben alle Anhängerkupplungen mindestens von Haus aus.

Ein Sportgerät, darf auch nur zu Sportzwecken verwendet werden, sprich für fahrten zu Wettkämpfen !

Nur die Tafel am Mopped abschrauben reicht nicht !

Frau Edit schreibt : Auszug aus dem ADAC

"Sportanhänger konnten früher ohne eigenes amtliches Kennzeichen betrieben werden (Kennzeichen des Zugfahrzeuges wurde wiederholt). Heute sieht das anders aus. Laut der dreizehnten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24.04.1992 müssen seit 01.06.92 Sportanhänger (z.B. Bootstrailer, Pferdeanhänger usw.) ein eigenes amtliches Kennzeichen besitzen und regelmäßig alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (TÜV)."

hier der link zum ganzen Bericht


Siehste Richy..... allerdings sehe ich das mit dem Nummerschild anders. Abmontiert plus ohne Beleuchtung und Blinker ist das Möpi nicht für die Strasse mehr fahrbar ergo Sportgerät. :-k
:-k

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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 16:40 
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[-X aber immer noch zugelassen.....

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Gruß Börni...
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Ich komme selbst!
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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 17:51 
Monsterduc hat geschrieben:
Viiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeellllllllll besser.... [-(



ich verrate es mal :mrgreen:

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ob der Kanal noch rechtzeitig zum standesgemäßen Auftritt fertig wird? :-k

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:lol: :lol:


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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 19:26 
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och :whistle:

sieht doch niemand......

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BeitragVerfasst: Mo 15. Mär 2010, 21:10 
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Mein Anhänger war beim Vorbesitzer auch als Sportanhänger zugelassen, beim Staßenverkehramt hat man mich gefragt ob ich das beibehalten will, oder jetzt ein schwarzes Kennzeichen haben möchte. ;-) Ich habe ein schwarzes gewählt, und den zusätzlich auf 100 KM/H zugelassen bekommen, obwohl es ein Eigenbau ist 8-)
Mit der Zuladung ist bei Dir nicht ganz so lustig, ich würde mal beim TÜV nachfragen ob die den nicht etwas auflasten können damit es für die Dicke reicht.


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