Hab mal eine Frage in die Runde. Mein Großer (16) ist demnächst mit 125ccm unterwegs. Da ich aktuell eine 4PU und RP06 in der Garage habe, stellt sich die Frage: Wenn er 18 ist? Kann man die 4PU drosseln? Wenn ja, wie?
So steht es in der EU-Führerscheinrichtlinie, die seit 01.01.2017 gilt:
Klasse A2: — Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motor- leistung abgeleitet sind; — das Mindestalter für die Klasse A2 wird auf 18 Jahre Festgelegt
Kann man auch FEV §6 nachlesen. Die Infos bei den Links oben dazu sing alt und überholt.
Und die 4PU hat noch meiner Meinung von Haus aus 72kW. Damit wär die Dicke raus für FS-Anfänger.
Die ginge für A2-Besitzer bis Ende 2016, da galt diese Regel noch nicht und die Leute haben Bestandschutz.
Moin, kauf ne 500 oder 600 ccm Maschine, die in dem Leistungsbereich unterwegs ist, den Dein Junge fahren darf, da hat der Junge was von und die Maschine auch. Habe es schon oft genug gesehen, gedrosselte Motoren mit normal der doppelten Leistung mögen das nicht wirklich. Ein Yamaha-Meister hat mir auch mal gesagt, das die Teile nie mehr wirklich gut laufen... Gruß Kalle Sauer
Ich habe seinerzeit für meine Tochter eine gebrauchte Yamaha XJ600N RJ01 gekauft. Diese Mopeds sind ähnlich langlebig und robust wie die XJR und recht preisgünstig zu erwerben. Für die ungedrosselte Version mit 61 PS gibt es einen Drosselkit auf 48 PS von alpha Technik. Im Grunde handelt es sich dabei nur um einen Gaswegbegrenzer. Den habe ich seinerzeit selbst eingebaut und abnehmen/eintragen lassen.
Das Gute daran ist, daß das Moped zwar mit 48 PS deklariert ist, aber der Anzug grundsätzlich erstmal den 61 PS entspricht, man kann eben nicht Vollgas geben. Also keine zugeschnürten Vergaser. Ich fahre die Maschine selbst ganz gern, wenn sie mal wieder bei Papa in der Wartung ist.