So, nochmal nachgeguggt.
In D gibts keine gesetzliche Regelung des Reifenalters, nur für Anhänger mit der 100 km/h Genehmigung,
die dürfen höchstens 6 Jahre alt sein, darüber hinaus darf nur noch 80 KM/H gefahren werden.
Es ist die Mindestprofiltiefe einzuhalten, mehr nicht.
Reifen bis zu 3 Jahren nach Herstellungsdatum dürfen sogar noch als neu verkauft werden.
Was die Versicherungen daraus machen ist denen ihre Auslegungssache.
Selbst wenn Du Dich alleine selbstverschuldet auf die Fresse legst kann deine Krankenversicherung auch auf die Idee kommen von einem Gutachter den Unfallhergang samt Fahrzeug begutachten lassen.
Und wenn der schreibt Du hast zwar Mindestprofiltiefe aber DOT aus den Nullerjahren und dadurch könnte der Unfall passiert sein, können die dadurch ihre Ausgaben zurückfordern, zumindest teilweise. Und dann prozessier mal Jahrzehnte lang gegen eine Versicherung........
Der Gutachter guggt klar das gegnerische FZ an.
Aber wenn die Polizei in ihrem Bericht auch den Reifenzustand einträgt liegt das den Versicherungen auch vor. Und das wird gemacht bei Motorradunfällen! Geschäftskollege hatte Unfall mit seinem Motorrad und da stand Mindestprofiltiefe und DOT im Unfallbericht mit drin! Ok, bei ihm alles im grünen Bereich. Allerdings war er recht stramm und dadurch der Lappen weg, samt Teilschuld.
Dirk