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 Betreff des Beitrags: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: So 22. Okt 2017, 10:31 
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Muss neue Reifen haben ](*,) im Schein unter 22 steht Bindung Gem: Betriebserlaubnis,Metzeler unter 15,1-15,2 stehen die Größen will aber nun einen anderen Hersteller kaufen, muss ich was eintragen lassen wenn der reifen eine Freigabe vom Hersteller hat ?????.


Sag schon mal Danke :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: So 22. Okt 2017, 10:44 
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Gar nix, wenn es eine Freigabe gibt. Die ausdrucken und mitführen ist aber keine schlechte Idee. Muss aber auch nicht

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Tja, was soll ich sagen ...

No matter how good she looks, some other guy is sick and tired of putting up with her shit.

Grep sed "awk! man cut grep, edit banner false! get help!" Man disable grep, split banner, join prof admin. Grep mount eqn, find path. Grep echo spell. False cat kill admin, man. Grep find banner, make true message.

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(c) 2010 cwandel - Originalfoto meiner RP02 - 13. Deutschland-Treffen in Düppenweiler


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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: So 22. Okt 2017, 10:47 
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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: So 22. Okt 2017, 11:59 
cwandel hat geschrieben:
... mitführen ist aber keine schlechte Idee. Muss aber auch nicht

Meines Wissens schon. Allerdings muss ich gestehen dass dies bislang nur manche Graukittel interessiert hat.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: So 22. Okt 2017, 15:15 
:schlaumeier:

Nicht mehr! Grau- und Grünkittel müssen das selber raussuchen.
Die Kopie könnte ja gefotoschopt sein, erleichtert aber manchmal das Prozedere.

:tach: Dirk


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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: So 22. Okt 2017, 18:35 
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Kann man allerdings, wenn man an - in welchem Bereich auch immer - an irgendwelche Griffelspitzer gerät, strenggenommen inzwischen wohl komplett vergessen. Als ich vor einigen Tagen zur zweijährigen HU war, wollte ich bei der Gelegenheit auch gleich die mit Unbedenklichkeitsbescheinigung versehenen Pilot Road eintragen lassen, hab' ich früher oft gemacht, damit ich nicht immer dieses zusätzliche Zettelgeraffel mitführen muss.

Nie gab's da irgendwelche Probleme.

Mein Sachverständiger dann, den ich seit Jahrzehnten kenne: würde er gerne eintragen, wär' eigentlich auch alles kein Problem - bis auf diesen Passus in der Unbedenklichkeitsbescheinigung "... Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Firma Michelin. Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug in unverändertem Originalzustand gemäß der erteilten EG- Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet ...".

Da ich aber bereits einen Lenker (LSL L02) eingetragen hätte, wäre das Krad leider nicht mehr im Originalzustand u. somit wäre eine Reifeneintragung nur im Wege einer (unbezahlbaren) Fahrerprobung möglich.

Darauf ich: wenn man diese Passage so auslegt, wie er, wäre ja auch strenggenommen die mitgeführte Unbedenklichkeitsbescheinigung für den A..., weil ja eben strenggenommen nicht mehr Originalzustand vorliegt. Und weiter: wenn man das so sieht, dürften ja die allermeisten Motorradfahrer mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen u. irgendwelchen "Umbauten" wie Lenker, Blinker etc. pp., zwar mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen unterwegs sein - aber eben in letzter Konsequenz illegal, evtl. sogar ohne ABE.

Er dann: genau so könnte man das im logischen Zusammenhang sehen ...und genau deswegen würde er mir die Reifen, basierend auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung, nicht eintragen.

Darauf ich wieder: wenn ich kurz heimfahre, auf den orig. Lenker zurückrüste, dann wieder herkomme, würde ich die Reifenkombi ja eingetragen bekommen? Er: ja, klar. Ich dann: und wenn ich dann anschliessend zuhause wieder den LSL draufschraube, dann hätt' ich ja beide Eintragungen? Was ist das denn für 'ne irre Geschichte!?

Er: strenggenommen müsste man wahrscheinlich erst den Lenker austragen, um die Reifenkombi eingetragen zu bekommen... ](*,) . Und selbst wenn nicht, ihm wär das letztlich eh' egal, wenn ich zuhause wieder zurückrüsten würde, er mir aber zuvor die Reifenkombi eingetragen hätte ...wenn ich dann auf öffentl. Strassen unterwegs wäre, wäre ich seiner Meinung nach in letzter Konsequenz ohnehin "illegal" unterwegs. ](*,) ](*,) ](*,)

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-- Bild-Gruesse

Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: So 22. Okt 2017, 20:08 
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Mein Tüv hat die Reifenfabrikatsbindung einfach ausgetragen,nur größe muss passen!

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Bei dem Freunde halte still,der Dich nur,nicht das Deine will.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2017, 08:35 
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Wenn ich den Bericht von Thomas so les, denk ich nur, D ist ein Staat des Bürokratismus, indem längst keiner mehr Überblick über die einzelnen kleinkarierten Regelungen hat. :kotzen:

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Es gibt immer einen Weg.
Wer niemals vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke.
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KS125, CB400, GS-X550E, GS550, GS750, FZS600, XJR4PU


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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: Do 2. Nov 2017, 18:48 
Ich habe die XJR Bj. 2016.
Weder in der Zulassungsbescheinigung noch in der EG Konformität steht eine Reifenbindung.
Nur die Größe.
Ich benötige einen neuen Vorderreifen. Den gibt es leider nicht mehr.
Der hintere hat noch 50%.
Der Reifenhändler will mir nun gleich beide Reifen verkaufen, weil es nichts passendes laut Freigabeliste von Dunlop gibt.
Muss ich mich daran halten oder kann ich paaren, was ich will, wenn es die gleiche Marke ist?


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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: Do 2. Nov 2017, 20:23 
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Die Hersteller haben für ihre Reifen jeweils Unbedenklichkeitsbescheinigung welche jeweiligen Reifen miteinander kombiniert werden können. Such dir einen Reifenhersteller aus und schau dir die für die xjr freigegebene Kombination an.
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bist du auf der sicheren Seite.
Viele Grüße Sven

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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: Do 2. Nov 2017, 21:21 
Doerni hat geschrieben:
Ich benötige einen neuen Vorderreifen. Den gibt es leider nicht mehr.


Gibt´s einen Nachfolger? Oft kann man die dann mit dem Vorgänger paaren.
Ist in der Unbedenklichkeitsliste dann mit aufgeführt.

Ansonsten schauen obs den noch irgendwo, ggf. gebraucht, gibt und dann die Paarung runterfahren.
Werden doch sogar noch die Erstausrüsterreifen der über 30 Jahre alten GPZ900R angeboten obwohl seit über 15 Jahren die Produktion eingestellt ist.
Und der Orichinolfetischist greifen überglücklich zu! - Gut Holz!

:tach: Dirk


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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: Do 2. Nov 2017, 21:37 
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Aber ich empfehle dir, Schraub dir einfach paar vernünftige Reifen auf den Hobel und du wirst deine helle Freude haben. Dann wirst du froh sein den alten Holz reifen nicht weiter fahren zu müssen.
Der dunlop baut nach 50% ohnehin deutlich schneller ab.
Wenn es ums Budget geht, empfehle ich dir ganz klar den Metzeler z8. Kostet im Satz ca 205€.
Wenn es nicht um das Budget geht dann gibt es überaus positive Erfahrungen
Metzler: z8, Roadtec01,
Conti: road attack 2 evo, road attack 3
Pirelli: Angel GT

Du wirst es nicht betreuen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: Fr 3. Nov 2017, 09:09 
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Ohne Reifenfabrik.-Bindung muss der Reifen nur die eingetragene Größe haben. So die Rechtslage. Auch auf dem Pkw könntest Du im Sommer 4 unterschiedliche Fabrikate und Profile fahren. EU lässt grüßen. Ob dass vernünftig ist, steht auf einem anderen Blatt. Beim Krad sollte man z. B. zumindest kein Stollen- oder Enduroreifen mit Tourensportreifen mischen. Zwei gleichartige Reifen gingen aber schon, wenn man nicht in Grenzbereichen fährt. Stehen die Sicherheit und Verlässlichkeit an vorderster Stelle, würde ich nicht zögern und eine für einander bestimmte Paarung wählen. Ein langsam fahrender Tourer könnte Kompromisse eingehen - so sehe ich das.

_________________
Gruß
Wasi
============================================================================================
XJR 1200 (4PU), Bj. 1997, Laufleistung: 124.390 km - fährt jetzt ein Forumskollege.
Gesamtfahrleistung mit Motorrädern >400.000 km


Was bisher geschah:
Honda CB 250, Honda CB 750Four, CB 650, Goldwings: 2x GL 1100B, GL1200 Aspencade, BMW R100RS, R80, R1150RT, Susi DR Big 800, Yami XS 400, SR 500, 3x XJ900F, 2x XJ900S, XJR 1200...und jetzt Suzuki V-Strom 650.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: Fr 3. Nov 2017, 09:11 
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Was bisher geschah:
Honda CB 250, Honda CB 750Four, CB 650, Goldwings: 2x GL 1100B, GL1200 Aspencade, BMW R100RS, R80, R1150RT, Susi DR Big 800, Yami XS 400, SR 500, 3x XJ900F, 2x XJ900S, XJR 1200...und jetzt Suzuki V-Strom 650.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fabrikations Bindung????
BeitragVerfasst: Fr 3. Nov 2017, 09:15 
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Das kannst du so sehen nur in Deutschland ist die Rechtslage etwas anders. Wir haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung in DE und da liegt wohl das Problem. Es gibt zu diesem Thema keine klare Entscheidung und es wird empfohlen auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller zu achten.

Viele Grüße
Sven

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