Kann man allerdings, wenn man an - in welchem Bereich auch immer - an irgendwelche Griffelspitzer gerät, strenggenommen inzwischen wohl komplett vergessen. Als ich vor einigen Tagen zur zweijährigen HU war, wollte ich bei der Gelegenheit auch gleich die mit Unbedenklichkeitsbescheinigung versehenen Pilot Road eintragen lassen, hab' ich früher oft gemacht, damit ich nicht immer dieses zusätzliche Zettelgeraffel mitführen muss.
Nie gab's da irgendwelche Probleme.
Mein Sachverständiger dann, den ich seit Jahrzehnten kenne: würde er gerne eintragen, wär' eigentlich auch alles kein Problem - bis auf diesen Passus in der Unbedenklichkeitsbescheinigung
"... Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Firma Michelin. Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug in unverändertem Originalzustand gemäß der erteilten EG- Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet ...".
Da ich aber bereits einen Lenker (LSL L02) eingetragen hätte, wäre das Krad leider nicht mehr im Originalzustand u. somit wäre eine Reifeneintragung nur im Wege einer (unbezahlbaren) Fahrerprobung möglich.
Darauf ich: wenn man diese Passage so auslegt, wie er, wäre ja auch strenggenommen die mitgeführte Unbedenklichkeitsbescheinigung für den A..., weil ja eben strenggenommen nicht mehr Originalzustand vorliegt. Und weiter: wenn man das so sieht, dürften ja die allermeisten Motorradfahrer mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen u. irgendwelchen "Umbauten" wie Lenker, Blinker etc. pp., zwar mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen unterwegs sein - aber eben in letzter Konsequenz illegal, evtl. sogar ohne ABE.
Er dann: genau so könnte man das im logischen Zusammenhang sehen ...und genau deswegen würde er mir die Reifen, basierend auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung, nicht eintragen.
Darauf ich wieder: wenn ich kurz heimfahre, auf den orig. Lenker zurückrüste, dann wieder herkomme, würde ich die Reifenkombi ja eingetragen bekommen? Er: ja, klar. Ich dann: und wenn ich dann anschliessend zuhause wieder den LSL draufschraube, dann hätt' ich ja beide Eintragungen? Was ist das denn für 'ne irre Geschichte!?
Er: strenggenommen müsste man wahrscheinlich erst den Lenker austragen, um die Reifenkombi eingetragen zu bekommen...
. Und selbst wenn nicht, ihm wär das letztlich eh' egal, wenn ich zuhause wieder zurückrüsten würde, er mir aber zuvor die Reifenkombi eingetragen hätte ...wenn ich dann auf öffentl. Strassen unterwegs wäre, wäre ich seiner Meinung nach in letzter Konsequenz ohnehin "illegal" unterwegs.