yami1200 hat geschrieben:
Ohne Reifenfabrik.-Bindung muss der Reifen nur die eingetragene Größe haben. So die Rechtslage.
Dies gilt aber nur für alte Motorrädern die sozusagen Bestandschutz haben. Z.B. mein Kumpel seine Z1000 A1.
Manch Jüngere haben dann den Zusatz "Reifen nur von einem Hersteller zulässig" eingetragen.
Die EU Richtlinie gilt leider in Deutschland nicht für Motorräder, da wir keine Geschwindigkeitsbegrenzung haben wie alle anderen EU-Länder!
Deshalb steht oft im Schein noch der schöne Zusatz mit der Herstellerfreigabe.
Dirk