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 Betreff des Beitrags: Reifenfreigaben § EU Richtlinien
BeitragVerfasst: Mi 7. Okt 2015, 12:22 
Hallo,
da es ja immer wieder unterschiedliche Aussagen der Polizei,
TÜV, Dekra, ADAC usw., letztendlich auch von uns, gibt, hab ich mir mal die
Mühe gemacht und unser zuständiges Ministerium angeschrieben,
wie den nun wirklich die Rechtslage ist, eben nicht geschönt
durch dritte.
Meine Frage war so gestaltet, dass ich gerne eine Info über Reifenfreigaben, Mischbereifung,
auch von unterschiedlichen Herstellern usw. hätte.

Ich habe tatsächlich nach ca. 14 Tagen eine Antwort bekommen,
mit einem Link:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 101:DE:PDF

Steht viel drinn, genau 91 PDF Seiten.
Wer danach klüger ist, kann es gerne hier posten.
Ich werde es mir mal zu Gemüte führen.

Auch werde ich es mir mal Ausdrucken und Mitführen.
Sollte es mal Probleme mit den freundlichen von der Streife geben, oder TÜV,
werde ich erst einmal Fragen in welchen Gesetzestext das steht und welche Paragrafen
das sind.
Wenn die das nicht können, drücke ich denen die 91 Seiten in die Hand und fordere sie
dazu auf mir das mal dort zu zeigen.
Mit viel Glück winken die ja ab und lassen einen weiter fahren, bzw. es gibt doch noch die Plakette.

Viel Spass


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BeitragVerfasst: Mi 7. Okt 2015, 13:18 
Dann war aber Deine Anfrage recht unpräzise...
Denn diese ur-alt Richtlinie ist für Fahrzeuge der Klasse M, N aber nicht L
Was Du brauchst ist: 97/24/EG, Kap.1 Anh.III

Also was willst Du eigentlich genau?
Warum stellst du Deine Frage nicht mit rein?


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BeitragVerfasst: Mi 7. Okt 2015, 13:57 
Hab ich auch schon gesehen, das ich etwas verkehrtes bekommen habe. :cry: :mrgreen:

Hier mal den Schriftverkehr, da siehst du dann was das Problem ist.

Nachricht: Hallo,
ich hätte gerne mal eine Info, in welchen StVO`s bzw. Paragraphen geregelt wird, welche Reifen auf einen Motorrad dürfen und welche nicht.
Es geht hier um Reifenbindungen, Reifenfreigaben, Mischbereifungen von unterschiedlichen Herstellern usw.
Es gibt da unterschiedliche Aussagen die z.B. vom TÜV, Dekra, Polizei gemacht werden, wie was darf.
Die Unsicherheit ist da groß.
Es muss ja eine gesetzliche Grundlage geben.

Vielen Dank


Darauf bekam ich dann diesen LInk. ](*,)

Nun habe ich eine weiter Anfrage geschrieben:

Hallo Frau Schulz,
vielen Dank für ihre Mühe und der schnellen Antwort.
Leider behandeln diese Texte nicht das Problem mit der Bereifung
von Motorrädern in Zusammenhang mit der Eintragung im KFZ Schein/ Brief.
Als Beispiel: Ich habe ein altes Motorrad BJ. 1980. Im Schein steht nur die Reifengröße.
Als Aussage, die ich auch bekräftige, bekommt man ua. ich darf jeden Reifen fahren
der dieser Größe entspricht.
Aussage eines Polizisten: nein darf ich nicht, brauche einen Reifenfreigabe des Herstellers.
Ein anderer Polizist sagt: Ist so OK, ich darf alles fahren nur die Größe muss stimmen.
Vom Tüv und Dekra bekomme ich auch unterschiedliche Aussagen.
Wie sieht es aus mit Mischbereifung, vorne z.b. Michelin, hinten Bridgstone?
Unterschiedliche Aussagen von den Polizei, TÜV usw.
Einerseits wird gesagt, Mischbereifung ja, nur nicht auf einer Achse, also beim Motorrad kein Problem??
Bei einem anderen Motorrad steht im Schein:
Unter 15.1: 130/70 ZR17
Unter 15.2: 170/60ZR17
Diese Reifengröße wird so auf diesem Motorrad nicht mehr angeboten, da es als "unfahrbar" gilt.

Weiter steht im Schein unter 22:
Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten
* zu 15a. gen. 120/70ZR17 TL Bridgestone BT57F i.V.m. 170/60ZR17 TL Bridgestone BT57R.

Diese Reifen gibt es nicht mehr.
Nun gibt es von unterschiedlichen Herstellern von Reifen sogenannte Reifenfreigaben für diese Motorrad.
Darin sind verschiedene Reifen der Hersteller die "freigegeben" sind.
Wo steht, dass ich diese fahren muss?
Darf ich dann auf einmal nicht mehr unterschiedliche Hersteller auf einer Achse fahren?
Gilt das dann auf einmal auch für das Motorrad Bj.1980?
Ich habe mal von einem Fall gehört (in einem Forum, der Vorgang ist bekannt),
dass jemand einen Reifen, (andere Reifengröße, anderer Typ als in einer Reifenfreigabe steht)
diesen sich beim TÜV entragen lies. Der TÜV hat nichts beanstandet, alles wurde eingetragen.
Nach ca. 18 Monaten hatte er einen Unfall und es gab große Probleme mit der Versicherung,
da es ja für diesen Reifen keine Freigabe gab.
Letzendlich gab es nach einer langen Gerichtsverhandlung eine positive Mitteilung,
weil eben festgestellt wurde, dass der Reifen nicht der Grund des Unfalls war.
Ob es nun rechtens war ob der Reifen gefahren werden durfte oder nicht, wurde nicht geklärt.

In meinem Fall geht es eben z.Z. (das zweite Motorrad was ich hier angesprochen habe), ob ich, wenn ich vorne Bridgestone aufgezogen habe, darf ich dann hinten Michelin aufziehen. Ist nur übergangsweise da vorne der Reifen noch für 6000Km gut ist.
Danach wird auch vorne Michelin aufgezogen.
Bei meinem Motorrad von 1980 habe ich es so gemacht, bei der HU hat der Prüfer auch gemoppert, war sich aber nicht sicher und hat mir die Plakette gegeben.
Mit Recht?

Ich hoffe Sie können mir Helfen und wenn es geht mit Auszügen der Gesetze und Richtlinien,
da die 95% der Seiten des PDFs von ihnen sich überhaupt nicht damit befassten, sondern nur mit Prüfvorschriften
für Hersteller usw.
Welches sind die Paragrafen die das Regeln?

Auch wenn es evtl. viel Arbeit macht, wäre ich Ihnen sehr dankbar
wenn Sie was für mich haben.
Da ich dieses dann auch in diverse Foren setzen könnte,
wären Sie sichs des Dankes der anderen Motorradfahrer auch sicher, da es
nirgends was konkretes gibt und die Unsicherheit groß ist.

Vielen Dank und schöne Grüße


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BeitragVerfasst: Mi 7. Okt 2015, 14:48 
:-k

Die Sache ist doch ganz einfach:

Es gibt keine Reifenbindung mehr in der EU.
Da es aber in Deutschland keine Geschwindigkeitsbeschränkung wie im übrigen EU-Land gibt
und die Motorräder somit über 130 km/h donnern dürfen und eine Gefahr darstellen,
pocht Deutschlands Amtsschimmel weiter auf Reifenfreigaben für Zweiräder.

Als Zweites hat es glaub auch noch mit der Produkthaftung in Deutschland (Hondaurteil) zu tun wo sich die Hersteller absichern.
Beispiel hier die ZRX 1100. Da Manche davon bei 190 km/h das Pendeln anfingen wurde der damalige Erstausrüster-Bridgestone vorne extra verändert. Gabs dann auch nur hier zu kaufen.
Als ich in Wien wechseln mußte gabs halt den "Normalen" und da pendelte nix bis 230!

:schlaumeier: Dirk


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BeitragVerfasst: Fr 9. Okt 2015, 21:00 
Für meine alte 1980er Suzi brauche ich keine Freigabe.
Da fahre ich alles. Vorne, hinten verschiedene Hersteller usw..
Nur die Reifengröße muß stimmen.
Also, zweierlei Maß?
Deswegen möchte ich ja auch was genaues. Nicht einer sagt so, der andere so.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Okt 2015, 07:03 
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Geschlecht: Männlich
Hi Stefan,

wenn Du's genau wissen willst musst Du entweder googlen (da findet sich eine ganze Menge zu dem Thema) oder Du frägst direkt mal beim TÜV nach, nicht bei Deinem Graukittel vor Ort, sondern am Besten bei dessen Rechtsabteilung? (wenn's da sowas gibt?) oooder - der ADAC kann Dir dazu sicher auch kompetente Auskunft geben.

_________________
Gruß woody
--------------
Der Pfad zum inneren Frieden beginnt mit 3 Worten:
Nicht mein Problem


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BeitragVerfasst: Mi 28. Okt 2015, 21:09 
Habe nach weiteren 10 Tagen eine neue Antwort bekommen.
Alles nur allgemeinplatz...
Anscheinend wissen die es selber nicht.
Mein Gott, wovon werden wir nur verwaltet...


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