Was das anbelangt, kann ich aus eigener schmerzlicher Erfahrung (mehrfach, als Empfänger, aber auch als Versender) nur jedem raten,
Paketversand (zum Beispiel über Hermes) zu wählen.
Weil - zumindest bei uns in der Region - die DHL/Dt. Post durch schlechte Qualität und vor allem nicht grade kleiner Schadensquote glänzt; die anderen Paketdienstleister sind hier zwar auch nicht unbedingt die Besten, aber eben über alles nicht auf dem Level von DHL.
Nur ein Beispiel von mehreren (und von den Dimensionen usw. durchaus mit der Ablass-Schraube 2.0 vergleichbar): ich hatte hier über's Forum orig. Lenkergewichte gekauft, die vom Versender gewählte, m. E. eigentlich ausreichende Luftpolsterfolienverpackung (in der "dickeren"/stabileren Papiervariante und innen auch noch ausgestopft, ohne Hohlräume - so, wie's u. a. in der Verpackungsrichtlinie von DHL steht) kam bei mir ...LEER an, an der Seite eine Öffnung wie von einem Messer o. ä. ...vielleicht von der DHL-Sortieranlage
!?
Und da ich nicht schon wieder weder einen leeren Umschlag zugestellt bekommen will, noch eine vermackte Ablass-Schraube (aus Alu), leg ich das bisschen gerne oben drauf.
Von GLS, aufgrund eines anderen Schadensfalls als Versender, weiss ich seither, dass wohl nicht nur bei GLS, sondern auch bei allen anderen Paketdienstleistern in ihren jeweiligen (internen) Verpackungsvorgaben ein Passus beinhaltet ist, dass, sinngemäss, eine Sendung den Sturz bspw. von einer Sortieranlage abkönnen muss; beim einen Paketdienstleister seien das plus-minus ein Meter, bei GLS war damals die interne Massgabe 1, 20 Meter.
Damalige Servicestellen-Antwort: ... Insbesondere muss ein möglicher Sturz von einer automatischen Sortier-Anlage, der mögliche Sturz einer Sendung aus bis zu Packtisch-Höhe, aber auch von der Ladefläche des Transporters, von der Sackkarre oder aus den Händen des Mitarbeiters des Paketdienstes von einer Verpackung gemäss unseren Verpackungsvorgaben überstanden werden können ... .