Baulöwe1200 hat geschrieben:ich habs auch gemacht, und das an meinen doppelscheinwerfern. 2 x bi- xenon. was besseres wird es kaum geben. keiner beschwerd sich bis jetzt übers blenden, und ich kann auch im dunkeln spitze sehen. eine scharf geschnittene hell- dunkelgrenze ist nicht so das hinter dem licht gleich wieder stockdunkel ist. einen übergang gibt es schon.
l.g. hardy
Habe vor einiger Zeit in "Feind- Foren" (R1/R6 etc.) gewildert und festgestellt, daß es dort bei zwei Scheinwerfern beim Einschalten teilweise Probleme mit der Spannung gab; so mußte im Einzelfall angeblich ein Relais vorgeschaltet werden, welches die zweite Lampe verzögert einschaltet.
Werde im kommenden Winter meine bisherige Lampenmaske herunter reißen (bei einem fleckigen Reflektorbild helfen mir die Xenon- Brenner allein wohl nicht weiter ...) - will aber das Doppellicht vorne beibehalten - und das Xenon wäre schon lecker ...
Mußtest Du auch irgendwelche "Kunstgriffe" für das Doppellicht anwenden, oder hat das ganze sofort geklappt ?
war recht einfach. das kann fast jeder selber machen. bei mir mußte kein relais dazwichen. funzt spitzenmäßig. bei fernlicht hast du den totalen tagblick.
Langzeiterfahrung ?
Bin auch schon ein wenig am überlegen ob man für die ca 65€ son Xenon Kit holen sollte.
Nachteil ist halt das es leider illegal ist, was mir etwas kopfschmerzen bereitet.
Es fällt halt doch recht schnell auf, was hier im Ruhrgebiet wohl schnell der Fall ist.
Hat schon einer Erfahrungen gemacht mit den grünen oder dem TÜV ?
Dann scann mir mal bitte die ABE ein, oder zeig mir die Typenprüfung oder ein E-Zeichen dafür Nene, die schreiben selbst auf ihrer ebay seite das die Teile nicht zulässig sind im Bereich der StVO.
Bei welchen Motorräder gibts schon ab Werk Xenonlicht, um überhaupt ne Freigabe dafür zu bekommen.
Sollte eigentlich schon recht schnell auffallen hier im Ruhrgebiet, aber ich lass mich da gerne eines besseren belehren.
okay,...ich hab das hier irgendwo schonmal geschrieben:
diese regelung worin steht das xenon nur mit scheinwerfer reinigungsanlage und leuchtweitenregulierung eintragungsfähig ist gilt nur für mehrspurige fahrzeuge. die motorrader wurden von den brusseler jungs schlichtweg vergessen. also hat bmw diese gesetzeslücke ausgenutzt und ein xenon für motrräder auf den markt gebracht.
und eben in diese lücke passen die ganzen nachrüst xenon sets...
außerdem ,...auf dem brenner ist sogar ein kleiner aufkleber mit nem e-zeichen,...zur gewissensberuhigug...
ob zulässug oder nicht, für mich zählt der sicherheitsgewinn durch hellere ausleuchtung und auffälligeres licht...
ich würde nie wieder was anderes fahren wollen, ein motorrad fährt mit benzin und nicht mit tüv....
§50 STVZO Absatz 10
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit:
- einer automatischen Leuchtweiteregelung ,
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Ergänzend dazu: § 72 stvzo
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Polizeikontrolle - mögliche Konsequenzen bei illegalem Xenonlicht:
- 50 € strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr -3 Punkte - A-Verstoß für den Fahrer - 36 € Gebühr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung - 250-400€ Nachschulungskosten - 120-250€ Abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen) - 280-520€ Gutachterkosten - 1-2 Wochen Bus-/Taxi-/ Bahnfahrkosten
Im Falle eines Unfalls:
- Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt) - Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen Fällen erst ab 10.000 €)
§50 STVZO Absatz 10 Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit: - einer automatischen Leuchtweiteregelung , - einer Scheinwerferreinigungsanlage und - einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Ergänzend dazu: § 72 stvzo
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Polizeikontrolle - mögliche Konsequenzen bei illegalem Xenonlicht:
- 50 € strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr -3 Punkte - A-Verstoß für den Fahrer - 36 € Gebühr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung - 250-400€ Nachschulungskosten - 120-250€ Abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen) - 280-520€ Gutachterkosten - 1-2 Wochen Bus-/Taxi-/ Bahnfahrkosten
Im Falle eines Unfalls:
- Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt) - Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen Fällen erst ab 10.000 €)
Danke, endlich einer der versteht was ich meine Nur sind bei §50STVZO Absatz 50 oder wie immer der Paragraph heißt nur 2spurige Fahrzeuge mit gemeint, nicht einspurige (Motorräder).
Die BMW hat ja auch keine Reinigungsanlage für ihr Xenonlicht, und das wäre für nen Motorradfahrer auch panne wenn während der Fahrt auf einmal Wasser hochgeschossen kommt mit Schaum drin oder so...
So Toll das auch sein mag mit dem hellerem Licht, so teuer ist das auch wenn man gepackt wird.
Ich lass da glaub ich die Finger von.
Mach es doch anders: Warte halt bis einer einen Crash hat (so Gott will, wird es nie passieren) und warte das Gutachten/Gerichtsurteil etc einfach ab.
Wenn dann irgendwie nen Präzedenzfall zustande kommt zugunsten des Motorradfahrers mit Xenon, dann spätestens würde ich es mir auch rein bauen. Mit dem Gedanken spiele ich ja schon seit dem ich es bei Monty gesehen habe. Ist schon recht geil.