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Re: Was muss der Tacho anzeigen?

Mo 18. Sep 2017, 23:59

Also wenn Du für technische Fragen, die natürlich in der StVZO bzw FZV geregelt sind immer einen Anwalt fragen willst, hast Du zwar jemanden gefragt, der Dir eine Rechtsberatung geben darf aber trotzdem keine Ahnung von der Technik hat. Wenn dem so wäre, darf ja kein Sachverständiger oder Prüfingenier dem Kunden erklären, wie er sein Fahrzeug umzubauen hat, denn alle Umbauten müsssen Vorschriften erfüllen und was soll dann der TÜV / DEKRA / GTÜ Prüfer seinen Kunden sagen ???

"Ich kann die Änderungsabnahme nicht positiv abschließen, Ihr Fahrzeug entspricht nicht den Vorschriften, warum nicht und wie Sie es umbauen müssen, fragen Sie bitte Ihren Anwalt." :mrgreen:

Also, auch wenn mich jetzt jemand abmahnen möchte ...

Dein "Geschwindigkeitsmesser" muss die GEschwindigkeit in km/h anzeigen, (weil wir hier im Zulassungsstaat km/h verwenden), den Geschwindigkeitsbereich bis zu bauartbedingten Höchstbeschwindigkeit des Fahrzeugen anzeigen können und beleuchtet sein.

Ein Wegstreckenzähler ist nicht erforderlich aber möglich (Siehe z.B. RP02 hat einen solchen um Tachon integriert, RP06 / RP10 nicht).

Es ist im übrigen auch kein HU Mangel, wenn der Wegstreckenzähler defekt ist. Es darf auch der Geschwindigkeitsmesser km/h und der Wegstreckenzähler mls anzeigen. (oder auch Betriebsstunden oder eben nichts)

Re: Was muss der Tacho anzeigen?

Di 19. Sep 2017, 07:24

tackle hat geschrieben:Superspotler Tacho zeigen bis 299km/h an und die fahren ggf auch schneller, siehe Hayabusa.

genau, wegen einer freiwilligen Selbstbeschränkung zeigen die nicht mehr an, auch wen die Dinger dann 320km/h gehen.
Kannst ja auch so argumentieren, daß Du Dein Bike auf 200km/h selbstbeschränkst und Dich nicht schneller fahren traust :wech:
Ich hab auch noch nie ein Geschwindigkeitslimitschild gesehen, daß höher als 130 war. Mehr muß doch dann ein Tacho nicht anzeigen, um sein Tempo zu kontrollieren.

Re: Was muss der Tacho anzeigen?

Di 19. Sep 2017, 07:38

Manchmal frage ich mich, woher die Leute hier ihre Laune haben... Frag deinen Anwalt... :kotzen: Ein einfaches: "Ich weiß es nicht, aber vielleicht finden wir die Antwort noch..." wäre viel erwachsener und klüger gewesen. Der Anwalt ist der falscheste Ansprechpartner, den man sich dafür suchen kann.

Im Ernst, ein Tacho muss die gesamte Geschwindigkeitsleistung anzeigen. Er darf nicht weniger anzeigen als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. UND: er darf keine größere Abweichung als 7% haben, wenn das Kfz vor dem 01.01.1991 gebaut wurde. Danach ist eine Abweichung von 10% plus 4km/h erlaubt. Der Hammer oder?

Rein technisch ist es bei Analog-Tachos kaum möglich, diese Vorgaben zu halten, wenn der Tacho nur knapp bis zur bauartlichen Vmax anzeigt. Deswegen verwenden die Hersteller Tachos, die deutlich mehr anzeigen, um im eigentlichen realistischen Geschwindigkeitsfenster (0 - 215 km/h) die Toleranzen einhalten zu können.

Ist das Fahrzeug also mit einer Vmax von 210km/h zugelassen, muss der Tacho das auch anzeigen können.

Rechenbeispiel:

gefahrene Geschwindigkeit: 210 km/h
erlaubte Abweichung: 10% +4km/h
angezeigte Geschwindigkeit: (210km/h : 100 x10) + 4km/h + 210km/h = 235 km/h

Dein Tacho muss bis 235km/h gehen. In der Toleranz sind Messungenaugkeiten, Reifenumfang (abhänging von der Profiltiefe) und Reifendruck berücksichtigt.

Das ist zwar keine Rechtsberatung, hilft aber hoffentlich zur Entscheidungsfindung bei.




§ 57 StVZO: Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler
(1)Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2.mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2)Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3)Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.

§ 57 (2) StVZO
a) Anhang II
(ohne Anlagen) der Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmessgerät in Kraftfahrzeugen (ABl. L 196 vom 26.7.1975, S. 1),
geändert durch die
a)Richtlinie 97/39/EG der Kommission vom 24. Juni 1997
(ABl. L 177 vom 5.7.1997, S. 15),
b) Anhang (ohne Anlagen) der Richtlinie 2000/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über den Geschwindigkeitsmesser von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 106 vom 3.5.2000, S. 1).

Re: Was muss der Tacho anzeigen?

Di 19. Sep 2017, 08:14

In Deutschland gibt es ein "Abkommen" unter den Motorradherstellern, um einem Gesetz zur Geschwindigkeitsregelung für Motorräder zu umgehen. Man hat sich auf eine 300km/h-Obergrenze geeinigt. Die Motorräder sind elektronisch gedrosselt und dürfen nur so in D zugelassen werden. Wer was anderes hat, hat geschummelt. Bei BMW muss an neben der Geschwindigkeitsdrossl auch noch die Tacho-Drossel aufheben, um die wahre Geschwindigkeit anzeigen zu lassen. Schuld waren Suzuki Hayabusa und Yamaha R1, die irgendwann vor einer halben Ewigkeit ein Serienmotorrad auf den Markt warfen, das über 300 km/h fährt. Seit dem gibts die offiziell nur noch ind er 299km/h-Variante. Hayabusa müsste entdrosselt momentan bei 345km/h liegen, wenn ich nicht irre.

Re: Was muss der Tacho anzeigen?

Di 19. Sep 2017, 09:32

Danke für die umfangreiche Erklärung.

Gesendet von meinem C64 mobil mit Tapatalk

Re: Was muss der Tacho anzeigen?

Di 19. Sep 2017, 10:19

:schlaumeier:

Und die ZZR nicht vergessen!

Wurde seinerzeit aber nur mit abgebauten Spiegeln usw. erreicht.

:schaf: Dirk

Re: Was muss der Tacho anzeigen?

Di 19. Sep 2017, 11:01

Hab gerade gesehen, bei euch muß der Tacho in Km/h anzeigen?
Ist bei uns egal. Da wird dem Fahrer zugetraut die Geschwindigkeiten umrechnen zu können. (30/60/80 wobei die 80 ist mein Ford Hundeknochen eh nur im freien Fall gefahren).

Re: Was muss der Tacho anzeigen?

Di 19. Sep 2017, 11:18

Tja, in AT darf ein Polizist wohl auch die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs "schätzen" und Dir ein Ticket verpassen, wenn er der Meinung ist, das sei zu viel ...

Oder ist das ein Gerücht?

Re: Was muss der Tacho anzeigen?

Di 19. Sep 2017, 11:30

Stimmt. Er braucht nicht zu schätzen, sondern kann das gefahrene Tempo als nicht der Situation entsprechend oder verkehrsgefährdend einstufen. Z.B. im öffentlichem Verkehr eine Kurve mit dem Knie am Asphalt zu nehmen ist so ein Fall.
Wird (wenn mehr als eine Verwarnung) allerdings eine anonyme Strafverfügung um derzeit günstige 45,- (für einen Österreicher).
Gerüchtemäßig werden ja Deutschen mehr Steine abgenommen ;)

Re: Was muss der Tacho anzeigen?

Di 19. Sep 2017, 21:02

Das weiß man doch als Fahrzeugführer.
(Dies ist keine Rechtsberatung sondern die Gesetzgebung)

Paragrgraph 57 STVZO, Anhang mit Hinweis auf die gültige Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen .

Der relevante Abschnitt.
4.1 . Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden , und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein .

Der Anzeigebereich muß so groß sein , daß er die vom Fahrzeughersteller angegebene Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält .

Gruß
Frank

Re: Was muss der Tacho anzeigen?

Mi 20. Sep 2017, 10:12

tackle hat geschrieben:Superspotler Tacho zeigen bis 299km/h an und die fahren ggf auch schneller, siehe Hayabusa.

Gesendet von meinem C64 mobil mit Tapatalk


Das ist wieder so eine psychologische Sache,
man (Hersteller) hat sich abgesprochen das die max 299 anzeigen sollen.
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