Mi 27. Jun 2018, 17:20
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Do 28. Jun 2018, 08:34
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Do 28. Jun 2018, 15:05
Do 28. Jun 2018, 18:18
Fr 29. Jun 2018, 09:02
Fr 29. Jun 2018, 15:25
Und da ALLE XJR nach 1993 gebaut wurden, müssen sie auch Begrenzungsleuchten haben. Aber es sollte ja wirklich kein Problem sein, so eine 5W-Funzel unterzubringen, schon gar nicht, wenn sie mit JEDER anderen vorderen Leuchte kompatibel ist.Anhang IV
...
6.5.Begrenzungsleuchten
6.5.1.Anzahl: eine oder zwei.
Für dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstbreite über1 300 mm sind jedoch zwei Begrenzungsleuchten vorgeschrieben.
6.5.2.Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.5.3.Anordnung
6.5.3.1.Inder Breite:
— Eine unabhängige Begrenzungsleuchte darf über oder unteroder neben einer anderen vorderen Leuchte angebaut sein. Sind die Leuchten übereinander angeordnet, so muß der Bezugs-punkt der Begrenzungsleuchte in der Längsmittelebene desFahrzeugs liegen; sind die Leuchten nebeneinander angeordnet, so müssen ihre Bezugspunkte symmetrisch zurLängsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
— Eine mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebauteBegrenzungsleuchte muß so angeordnet sein, daß ihr Bezugs-punkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt.
— Zwei Begrenzungsleuchten, von denen die eine oder beide miteiner anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, müssenso angeordnet sein, daß ihre Bezugspunkte symmetrisch zurLängsmittelebene des Fahrzeugs liegen.Im Falle eines Fahrzeugs mit zwei Begrenzungsleuchten gilt:
— Die am weitesten von der Längsmittelebene des Fahrzeugsentfernten Ränder der leuchtenden Fläche dürfen nicht weiterals 400 mm vondem äußerstenPunkt der Breite über allesentfernt sein;
— die inneren Ränder der leuchtenden Fläche müssen einengegenseitigen Abstand von mindestens 500 mm haben.
6.5.3.2.In der Höhe: mindestens 350 mm und höchstens 1 200 mm überdem Boden.
6.5.3.3.In Längsrichtung: vorn am Fahrzeug.
6.5.4.Geometrische SichtbarkeitHorizontalwinkel: 80º nach rechts und nach links im Falle einereinzigen Begrenzungsleuchte; 80º nach außen und 45 º nach innenim Falle zweier Begrenzungsleuchten.Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15º nach obenund nach unten. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darfjedoch auf 5º verringert werden, wenn die Leuchte in einer Höhevon weniger als 750 mm angebracht ist.
6.5.5.Ausrichtung: nach vorn.Die Leuchte darf die Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtungmitvollziehen.
6.5.6.Zusammenbau mit jeder anderen vorderen Leuchte ist zulässig.
6.5.7.Ineinanderbau mit jeder anderen vorderen Leuchte ist zulässig.
6.5.8.Elektrische Schaltung: keine besonderen Vorschriften.
6.5.9.Einschaltkontrolle: wahlfrei.Grüne nichtblinkende Kontrolleuchte.
6.5.10.Sonstige Vorschriften: keine.
Sa 30. Jun 2018, 09:23
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