Tombstone hat geschrieben:
rubberduck hat geschrieben:
Sobald ihr am Rücklicht lötet / bastelt und das nicht ultrasauber (also nicht-erkennbar) macht gebt ihr der Rennleitung im Zweifelsfall nur ein Argument in die Hand die Fuhre vor Ort stillzulegen. Ob es das wert ist?
Erlaubt mir die Frage, werter Herr: was sollte die dafür heranzuziehende gesetzliche Grundlage sein???
Das ist eine "Veränderung einer lichttechnischen Anlage" somit erlischt die Abnahme/Genehmigung (E-Nummer). Das führt dann zum Erlöschen der kompletten Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Da drüber kann man gut streiten aber selbst das abschleifen/aufpolieren von Frontscheinwerfern (aus Plaste) ist eine ebensolche Veränderung und damit verboten laut Gesetz.
Es ging mir nur da drum: Wenn ihr da dran fummelt dann achtet darauf keine Spuren zu hinterlassen die der Rennleitung irgendwelche Anhaltspunkte geben euer Fahrzeug stillzulegen. Und selbst wenns nicht stillgelegt wird kost das dann 50+ Euro. Also etwa so viel wie eine komplette LED Rückleuchte.
Natürlich sagt einem der gesunde Verstand dass das Nonsense ist aber wir sind in Deutschland. Und hier gibts einige die meinen auf dicke Hose machen zu müssen - sei es bei Rennleitung oder auch TÜV.
Ergo: Lötet einfach sauber und achtet drauf dass die ersatz-LED einigermaßen ähnliche Werte wie die originalen haben damits nicht auffällt.