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Kellermänner...

Do 1. Apr 2010, 10:23

Tach Jungs...
war am Montag bei der Dekra und habe meiner dicken 2 frische Jahre verpasst :mrgreen:
Der Prüfer meinte nur das streng genommen die Kellermänner vorne am Lenkrad, nach hinten hin abgedunkelt sein müssten!!?? :-k
Habe ich ehrlich gesagt noch nier gehört, weil ich der Meinung bin das es zusätzlich nach hinten im Grunde genommen auch sicherer ist!? Bei den alten Ochsenaugen war das auch so... für mich völlig neu..
Weiß einer von euch was darüber???

gruß schorsch

Re: Kellermänner...

Do 1. Apr 2010, 10:39

Ja ist seit Januar Pflicht!
Gibts bei Kellermann extra so blenden für..
Wenn Du ne Rechnungsnummer hast und die mit angibst bekommst die Blenden sogar kostenlos zugeschickt..

Re: Kellermänner...

Do 1. Apr 2010, 10:42

Puhhh... habe das bike so gekauft! Rechnung über die blinker hab ich nicht...
Aber mit welcher Begründung ist das jetzt Pflicht??? Ist doch mal wieder so eine schwachsinns Veränderung [-(

Re: Kellermänner...

Do 1. Apr 2010, 20:38

wusste ich auch nicht, hab die selben vorne dran....

kann man die selber abdunkeln, oder müssen es unbediendt die blenden sein??... ich meine die teile kann man doch mit ner spraydose von innen lackieren und dunkel sind sie?

Re: Kellermänner...

So 28. Mai 2017, 22:03

SchorschXJR1300 hat geschrieben:...Aber mit welcher Begründung ist das jetzt Pflicht??? [-(



Der Thread ist zwar schon älter, aber die Frage immer wieder aktuell.

Siehe § 54 Abs 1 der StVZO:

(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Absatz 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.


Das gilt für alle Krafträder, die nach dem 01.01.1987 in den Verkehr gebracht wurden, darum müssen hinten zusätzlich feste Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) angebracht sein.

Streng genommen heißt das, dass die nach hinten wirkenden Blinker am Lenkerende abgedeckt sein müssen. In der Praxis wird es jedoch toleriert, wenn hinten feste Blinker montiert sind.

Macht ja auch Sinn, denn so sehen an einer Ampel nebenstehende Radfahrer trotzdem noch den Blinker oder auch ein Kraftfahrer auf rechter Spur.

Die selbe Regelung gilt auch für Umrissleuchten an Kraftfahrzeugen und Anhänger.

An Anhängern dürfen die hinteren roten Umrißleuchten auch nach vorne weiß leuchten, an Kraftfahrzeugen nicht. Trotzdem wird das toleriert, wenn an einem Lkw die hinteren Umrißleuchten nach vorne weiß leuchten, weil es einfach Sinn macht, dass man im Spiegel sieht, wo das Fahrzeug endet.
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