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BeitragVerfasst: Mo 13. Apr 2009, 19:48 
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Sowas läuft gern als "Gefälligkeitsgutachten", nicht alles, was die Blaukittel eintragen ist dann auch legal und hält jeder Polizeikontrolle stand.
Und so ein Xenon-Mist ist halt sehr auffällig und leider auch recht störend für den Gegenverkehr.
Lieber Scheinwerfer etwas zu hoch einstellen oder ständig mit Fernlicht düsen, wenn man unbedingt wert drauf legt, gesehen zu werden.

Strafrechtlich wird Dir nichts passieren, höchgstens Kosten für neue Fahrzeugpapiere, falls Du es schon bei der Zulassungsstelle eintragen lassen hast.

_________________
Gruß Erich Bild


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BeitragVerfasst: Mo 13. Apr 2009, 20:02 
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XJR1200Viper hat geschrieben:
Sowas läuft gern als "Gefälligkeitsgutachten", nicht alles, was die Blaukittel eintragen ist dann auch legal und hält jeder Polizeikontrolle stand.
Und so ein Xenon-Mist ist halt sehr auffällig und leider auch recht störend für den Gegenverkehr.
Lieber Scheinwerfer etwas zu hoch einstellen oder ständig mit Fernlicht düsen, wenn man unbedingt wert drauf legt, gesehen zu werden.

Strafrechtlich wird Dir nichts passieren, höchgstens Kosten für neue Fahrzeugpapiere, falls Du es schon bei der Zulassungsstelle eintragen lassen hast.


So sieht das aus,
Eingetragen heißt nicht gleich das es wirklich erlaubt ist.
Der Prüfer bekommt jetzt auch ärger.

_________________
Ich repariere dir das....ne, ich kann das....ooooh,war das teuer?

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BeitragVerfasst: Mo 13. Apr 2009, 20:47 
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Man kann dem "Kunden" aber nicht direkt etwas vorwerfen.
Erinnert mich immer direkt an Werner wo die den Wurstblinker eintragen lassen wollten.
Wenn der TÜV das einträgt, wieso sollte der Kunde rechtlich dafür belangt werden?
Ich würde das recht gelassen sehen.
Trotzdem schade das Xenon bisher nicht legal zum nachrüsten geht.

_________________
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BeitragVerfasst: Di 14. Apr 2009, 09:46 
Ich auch mal, also

hab mein 38er DE Scheinerfer auch auf Xenon umgebaut, und die machen natürlich mehr Licht als Standart.

Hab natürlich für den Tüv wieder zurückgebaut, weil er schon im vorfeld sagte das wird nix.

Was mich aber interessieren würde ist ob es vieleicht als Fernlicht gehen könnte, weil man ja das nur anmacht um wirklich was sehen zu können.
Die 38er De´s sind nicht unbedingt hell wenn man nachts auf einer Landstraße richtig gas geben will. Hab das mal mit Xenonfernlicht probiert und man sieht deutlich besser.

Beim Gegenverkehr muss man das Fernlich ja ausschalten und kann dann auch niemanden mehr blenden.

Vieleicht besteht die möglichkeit mir das Xenon nur als Fernlicht eintragen zu lassen. Wäre doch sinnvoller, oder?


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