Do 2. Nov 2017, 09:00
Ohne KBA-Nummer (ABE) oder e-Nummer (EG-Genehmigung) oder E-Nummer (ECE-Genehmigung) oder Teilegutachten (hier immer Änderungsabnahme vorgeschrieben) solltest Du solche Teile nicht verbauen.
Der Hintergrund ist der, dass man im Gegensatz zu den geprüften Teilen von diesen ungeprüften Teile
- das Splitter und Bruchverhalten
- das Brandverhalten
- die Festigkeit
- die Festigkeit der Befestigung
nicht kennt.
Demnach kann man bei einer Kontrolle davon ausgehen, dass von diesen Teilen "eine Gefährdung zu erwarten" ist.
Damit wärst Du dann bei
§19(2) StVZO (Auszug)
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
In wiefern dass bei einer Polizei-Kontrolle oder bei der nächsten HU auffält, sei mal dahin gestellt, ich gehe von weit über 80 % aus, zumindest, wenn das ein ausßergewöhnliches Design ist, wie eine Streetfighter Maske oder ähnlichem.
Bei einem Bugspoiler oder eine Lampenschale, die einem Serienteil ähnlich sieht und vielleicht zudem auch in Fahrzuegfarbe passend lackiert ist und ggf sogar gleiches Dekor hat, geht das eher durch. (wäre aber genauso unzulässig)