Verändere den Lenkeranschlag so wie zB wenn du eine USD Gabel verbauen willst.
Wenn Du in die Anschläge an der umteren Gabelbrücke ein Gewinde M5 reicht, mit Inbuskopf einbringst dürfte das Problem gelöst sein. Eintragen brauchst du das nicht.
XJR-Freak hat geschrieben:Meines Wissens, ohne funktionierendes Schloss kein TÜV
Das stimmt so nicht.
Die STVO sieht nur eine Möglichkeit der Absicherung gegen unbefugtes Benutzen vor und dies erfüllt auch ein Bügel- oder Bremsscheiben-Schloss.
§38a STVZO sagt:
§38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(3) Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperren an Kraftfahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
Aber wieder typisch deutsch: den erwähnten "Anhang zu dieser Vorschrift" hab ich nirgends gefunden. Der ist wohl in irgendwelchen Kommentaren zur STVZO versteckt und nur durch Polizei und TÜV einsehbar ... Statt dass die den Scheiß direkt im Anschluss anführen... Man darf es ja als Gesetzgeber der Bevölkerung auch nicht zu einfach machen
@Mattias so ist es eigentlich auch richtig. Mir hat mal ein Prüfer gesagt, das es nicht nur darum geht das die Maschine nicht gestartet werden kann, sondern das es auch niemanden gelingt das Fahrzeug auf die Strasse/ Verkehr zu schieben um damit einen Unfall/ Straftat zu begehen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Lenkerschloss auch ausgetragen werden kann. Ich hab das Zündschloss komplett durch ein M-Lock ersetzt. Dadurch fiel das Lenkerschloss komplett weg. Ich hab jetzt im Schein einen Hinweis zu stehen, dass ein Bremsscheibenschloss mitzuführen ist. Austragung erfolgte durch die Dekra.
Besser kann man es nicht schreiben. Es gibt ein paar Specialist die machen sich eone Halterung an die Schwinge und dann ein Schloss was in die Bremsscheibe oder Ketten blatt geht
Tsä, um das olle Lenkschloss hab ich mir ehrlich gesagt noch gar keine Platte gemacht... Ersma den Lenker angepflanzt kriegen. Hab mal ein Bild einer XJR gesehen, da hatte der Tank an den Seiten längliche Eindellungen, damit der Lenkeinschlag passt. Ich kann natürlich auch andere Klemmen nehmen, welche die die Lenkholme höher legen, aber das ist nicht mir nicht "Cafe" genug Danke für eure Tipps, mal sehen wie ich sie umgesetzt kriege. Euch allen ein flauschiges Wochenende
Ich musste nach dem Umbau auf m-lock ein zusätzliches Schloss anbringen "um das Fahrzeug gegen unbefugten Zugriff durch Dritte" zu sichern (Aussage Tüv), lose mitgeführte Sicherungen sind seit ein paar Jahren nicht mehr zulässig... stand auch so letztes Jahr in der Fighter ein sehr ausführlicher Bericht drüber.