Ich war im Juni beim TÜV. Hab eine Akra verbaut und die Soziusfußrasten samt Halter sind agebaut. Der Auspuff ist an einen eigenen Halter befestigt. Die Soziusabdeckung hatte ich nicht montiert, ebensowenig den Halteriemen an der Sitzbank. Der Prüfer war zufrieden. Vor 2 Jahren war ich mit Soziusrasten und Abdeckung zur HU, hat auch nicht interessiert. Und die Herren Ingenieure sind wahrlich nicht großzügig.
Am Rande: Wenn man einen Hauptständer verbaut hat, aber ohne Soziusrasten unterwegs ist, fällt das Aufbocken mangels Griffmöglichkeit hinten schwer. Ich habe mir dafür einen kleinen, unauffälligen Handgriff gebaut, den ich an den Befestigungsösen für den Soziusrastenträger festgeschraubt habe.
Makila hat geschrieben:Am Rande: Wenn man einen Hauptständer verbaut hat, aber ohne Soziusrasten unterwegs ist, fällt das Aufbocken mangels Griffmöglichkeit hinten schwer. Ich habe mir dafür einen kleinen, unauffälligen Handgriff gebaut, den ich an den Befestigungsösen für den Soziusrastenträger festgeschraubt habe.
? Lernt ihr in D in der Fahrschule kein aufbocken? Wozu braucht man da einen Griff? Die XJR bockt eh fast von selbst auf mit dem Originalständer...
Also ich habe auch den SC dran, montiert an einer Halterung von K. Goerz. Die Sitzbank Abdeckung ist natürlich auch drauf. Bei der HU hat es bisher keinen Interessiert, also nicht verrückt machen lassen.... Schönes WE Andreas
Nun, an meiner 2015er RP 19 war im Auslieferungszustand kein Hauptständer verbaut, ich konnte aber ein Originalteil von einem 2013er Modell erwerben, welches auch Plug and Play passt. Aber da bockt sich nix von alleine auf, da hat man mit dem flachen Stummellenker an dem Racer Modell keine Chance.
Wenn der TÜV Prüfer mitspielt kann man sich auch wahlweise 1 oder 2 Sitzplätze eintragen lassen. Bei mit steht "zu S.1:ww.1 bei abmontierter Fußrasten hinten" im Fahrzeugschein drin. Oben bei S.1 steht "2".