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BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 13:15 
Hallo,war heute beim Tüv (Nähe Hannover) und habe meinen Topham Kit 96kw eintragen lassen. Wollte im zuge dessen auch meine Auspuffanlage (mit original Krümmer) mit ABE eintragen lassen um nicht immer das Papier mitzuschleppen . Tüv sagt aber das die Anlage so nicht mehr zulässig wäre,da in der ABE nur von 72kw bzw 78kw die Rede ist. Hat jemand ne Ahnung was man tun kann um auch versicherungstechnisch abgesichert zu sein?
Danke im voraus


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BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 13:33 
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](*,) ](*,) ](*,)

Ich versteh die Welt nicht mehr.....
Klar, der TÜV hat seine Vorgaben, aber in diesem Falle....
Ich glaub dass Du da keine Chance haben wirst, das Ding jemals zu legalisieren, wobei sich mir die Frage aufdrängt, was passiert denn mit der Serienanlage, wenn man den Kit eintragen lässt.
Irgendwas is immer....

_________________
Grüßle vom Richy,

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BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 13:37 
Das komische daran. Ich habe noch nie gehört, das ESD nur für eine bestimmte Leistungsbandbreite eingesetzt werden dürfen. Was hat das für einen Sinn? Ist ein ESD für eine Leistung von 120 PS anderes aufgebaut, als für 98 PS? Mehr Durchsatz oder was? Vielleicht kann dir Remus ein Ergänzungsschreiben zusenden, in dem die Leistungsbeschränkung aufgehoben ist? Weiss nicht, ob so was geht. Aber fragen könnte man ja mal.

Wolfram


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BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 15:00 
Hi,bei Remus hab ich angerufen,die können mir leider auch nicht weiterhelfen,es gibt keinen Nachtrag oder Unbedenklichkeitsschein. Shit! Evtl probiere ich noch nen anderen TÜV aus. Hat da jemand n'Tipp im Raum Hannover oder Umland?


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BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 19:23 
Ich würde zum Händler deines Vertrauens fahren, wo auch der TÜV hinkommt. Kann man ja mit einem Ölwechsel kombinieren ;-) Händler haben oft weniger Stress mit den Jungs vom TÜV.

Wolfram


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BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 19:48 
Ein viel größeres Problem haben doch Alle, die mit Topham- oder Krause-Kit durch die Gegend brausen oder auch nur "banale" eintragungspflichtige Umbauten ( wie zum Beispiel Superbikelenker oder Stahlflex-Bremsleitungen ) montiert haben.

In der Freigabe für den Metzeler Z8 steht zum Beispiel:
"Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet."

Und dieser Satz, oder eine sinngemäße Variante, steht in jeder Freigabe, die ich kenne ....


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BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 22:31 
Wahrscheinlich hätte es den TÜV weniger interessiert wenn Du zuerst die Auspuffanlage eintragen lassen hättest und später den Topham-Kit.


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BeitragVerfasst: Sa 8. Mär 2014, 07:23 
Is doch klar, das die ABE für den ESD nur
Für die 72/78kW gilt. Die Yamaha wird so
Serienmäßig ausgeliefert...
Also löst der Hersteller des ESD nur hierfür
Prüfen und genehmigen.

Durch die Mehrleistung verändert sich das
Beschleunigungsverhalten.
Bei der Geräuschmessung wird im Vorbeifahren
Bei 50km/h beschleunigt.
Und das Geräusch gemessen.
Mit mehr Leidtung ist die Beschleunigung besser.
Somit wird wohl auch das Geräusch lauter.
....
Den Rest kannste Dir ja dann denken.


Und die meisten ABE / EG-BE beziehen sich auf
Fahrzeuge im original Zustand


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