xjr-rp10 hat geschrieben:
Robby hat geschrieben:
... wenn deine 10ner baujahr vor 06 ist, dann brauchst du kein kat in einer zubehöranlage
was meinst du damit genau!?
meine 10er ist EZ 09/2006 ...heisst das dann, wenn ich irgendwo am abgasführenden system was verändere (verändern lasse) , dass ich dann auf ALLE fälle noch irgendwo 'n U-KAT(-Einsatz) brauche!?
wusst ich ich bis grade noch gar nicht
!?
alle ab 2006 nach euro 3 homologierten kat- motorräder dürfen nur auf einen nachrüstdämpfer mit kat umgerüstet
werden
- andernfalls werden sie wahrscheinlich probleme haben die abgasuntersuchung für krafträder ( AUK ) zu bestehen.
bei älteren beispielsweise nach euro 2 zugelassene motorrädern gilt: selbst wenn sie serienmäßig mit kat ausgestattet sind, dürfen nachrüstanlagen ohne kat angebaut werden. allerdings nur, wenn diese anlagen vor dem 18. mai 2006 ihre EG-BE erhalten haben.
überschreitet das motorrad dann bei der AUK den vom hersteller angegebenen abgaswert, gibts lediglich einen entsprechenden vermerk im prüfbericht.
als obergrenze für den CO- gehalt gelten dann in der regel 4,5 volumen-prozent.
katalysatoren im auspuffsystem verringern den schädlichen anteil der abgase.
hab ich nicht verfasst, sondern nur abgeschrieben
weiß ja nicht wie das in der schweiz ist
Wusste ich bis anhin noch nicht.
Werde mich mal erkundigen wie das in der Schweiz gehanhabt wird.