Alle ab 2006 nach Euro3 homologierten Motorräder,die serienmäßig einen Kat besitzen,dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit Kat umgerüßtet werden.Anders sieht es mit älteren,beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus.Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind,dürfen Nachrüstdämpfer ohne Kat angebaut werden.Allerdings nur,wenn diese vor dem 18.Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben.Wenn dann bei der AUK der für das Motorrad vorgegebene Wert überschritten werden sollte,gibts lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht.
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