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4in1 für RP10

Do 7. Mai 2009, 14:48

Hallo Leute,

hab' das komplette Auspuff Forum schon durchsucht und bin leider nicht fündig geworden.
Ich suche eine ähnliche Anlage wie die BOS 4in1 ( http://www.youtube.com/watch?v=_virRDvRqOg ), die es leider für die RP10 nicht gibt.

Was sie haben soll:
- satter tiefer Sound wie die BOS
- optisch auch so in etwa wie die BOS
- mit ABE

gibt's sowas?

€dit: Die hier schaut mich nicht schlecht an: http://www.speedpro.de/cobra-store.de/cobra-exhaust-systems/yamaha/xjr-1300/cobra-duplex-xjr-1300-4in1-alu-rund.html
muss man das dann per Einzelabnahme eintragen lassen?

danke schonmal!
Alex

Re: 4in1 für RP10

Do 7. Mai 2009, 15:16

Bei GSG die Schüle-anlage,
wäre die was.
http://gsg-mototechnik.de/

Re: 4in1 für RP10

Do 7. Mai 2009, 15:47

Der sagt mir nicht so zu, einerseits zu teuer (mehr wie 6-700 will ich nicht ausgeben) und andererseits gefällt mir der nicht so.

Re: 4in1 für RP10

Do 7. Mai 2009, 16:10

Bei der Cobra steht was von EG-Erlaubnis.
Dann muss man die nicht eintragen lassen.

Re: 4in1 für RP10

Do 7. Mai 2009, 20:06

Was? Mit EG baut man die einfach dran und fertig? Coole Sache :thumbright:

Da steht "Stage 1: EG / Tüv" - von was hängt das ab ob EG reicht oder er doch vom TÜV abgenommen werden muss?

Re: 4in1 für RP10

Do 7. Mai 2009, 22:07

http://www.ambi-bike.de/auspuff/abe.html

oder so

Info




Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.

Re: 4in1 für RP10

Do 7. Mai 2009, 22:50

wenn die dinger zu laut sind hilft auch kein e zeichen!!
bzw wenn der blaue Prinz morgens noch kein AA gehabt hat und er meint er dat passt nicht kanna deine dicke stillegen

Re: 4in1 für RP10

Do 7. Mai 2009, 22:59

Henna, mach dem Jungen nicht noch mehr angst :mrgreen:

Re: 4in1 für RP10

Fr 8. Mai 2009, 20:05

wenn der blaue Prinz morgens noch kein AA gehabt hat :mrgreen: ich brech ab :1:
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