Cheffee hat geschrieben:
Richtig
hier mehr dazu:
http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/sch ... 43749.htmlUnd noch was:
§50 STVZO Absatz 10
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit:
- einer automatischen Leuchtweiteregelung ,
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Ergänzend dazu: § 72 stvzo
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Polizeikontrolle - mögliche Konsequenzen bei illegalem Xenonlicht:
- 50 € strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr -3 Punkte - A-Verstoß für den Fahrer
- 36 € Gebühr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung
- 250-400€ Nachschulungskosten
- 120-250€ Abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
- 280-520€ Gutachterkosten
- 1-2 Wochen Bus-/Taxi-/ Bahnfahrkosten
Im Falle eines Unfalls:
- Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt)
- Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen Fällen erst ab 10.000 €)
Danke, endlich einer der versteht was ich meine
Nur sind bei §50STVZO Absatz 50 oder wie immer der Paragraph heißt nur 2spurige Fahrzeuge mit gemeint, nicht einspurige (Motorräder).
Die BMW hat ja auch keine Reinigungsanlage für ihr Xenonlicht, und das wäre für nen Motorradfahrer auch panne wenn während der Fahrt auf einmal Wasser hochgeschossen kommt mit Schaum drin oder so...
So Toll das auch sein mag mit dem hellerem Licht, so teuer ist das auch wenn man gepackt wird.
Ich lass da glaub ich die Finger von.